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Zweite Runde im Rechtsstreit um die «Schützenlisl»

Ein Rechtsstreit um die «Schützenlisl» geht in eine neue Runde. Ein Wiesn-Wirt möchte auf diesem Wege erreichen, dass er den Namen und das Bild des auf einem Fass tanzenden Biermadls doch noch verwenden darf. Ende Februar hatte ihm nämlich das Landgericht München I genau dies untersagt und der Klage der Traunsteiner Münchner Kindl Brauerei stattgegeben, die die «Schützenlisl» für sich reklamiert. Gegen dieses Urteil hat der Festwirt nun Berufung eingelegt, die der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in München am Donnerstag (14.00 Uhr) verhandelt.

Der Gastronom hatte sich das Bild und den Namen «Schützenlisl» 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen, um damit Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie schützen zu lassen. Diese Marke sei aber verfallen und müsse gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar. Die Begründung: Der Wirt habe sie fünf Jahre lang nicht benutzt. In der Tat hatte der Gastronom 2017 und 2019 erfolglos versucht, ein «Schützenlisl»-Festzelt auf der Wiesn zu bekommen, die 2020 und 2021 dann wegen der Corona-Pandemie ausfiel. 2021 benannte der Wirt dann einen Biergarten nach der hübschen Hilfskellnerin – nach Ansicht der Richter aber nur eine Scheinbenutzung. Die Münchner Kindl Brauerei hatte sich die Marke 2016 eintragen lassen, um das berühmte Bildnis des Biermadls für ihr Bier zu verwenden.

Die berühmte Frauenfigur, die mittlerweile meist «Schützenliesl» mit «ie» geschrieben wird, wurde um 1880 von dem Maler Friedrich August von Kaulbach gemalt. Das Original-Bild gehört der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München.

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