Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Bei einer bundesweiten Aktion gegen Schwarzarbeit im Gastgewerbe haben Zoll-Fahnder in Hessen zahlreiche Verstöße festgestellt. Neun Arbeitnehmer verfügten nicht über die erforderliche Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und wurden im Rahmen der Überprüfungen am Freitag vorläufig festgenommen, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Sonntag mitteilte.
Zudem seien 18 Bußgeldverfahren wegen der mutmaßlichen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet worden. In 25 Fällen hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass die betreffenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. In 43 Fällen ergaben sich den Angaben zufolge Hinweise, dass die im Gastgewerbe erforderliche Sofortmeldung an die Rentenversicherung nicht abgegeben wurde.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit nach eigenen Angaben besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Weil dort viel Personal gebraucht wird und Arbeitszeiten oft stark schwanken, stellen Fahnder immer wieder Verstöße fest.
Bei der jüngsten Aktion hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls – unterstützt von Steuerfahndern, Kassenprüfern und Polizisten – der Mitteilung zufolge in Hessen zwölf Betriebe unter die Lupe genommen sowie 66 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.