Münster (dpa/tmn) – Wenn kein (Schul-)Bus fährt, ist das zwar ärgerlich, aber keine Ausrede dafür, dass das Kind nicht in der Schule erscheint. «Der Streik im Nahverkehr ändert nichts an der Schulpflicht», sagt Wilhelm Achelpöhler, Anwalt für Verwaltungsrecht aus Münster.
Er vermutet zwar, dass kein Schulträger wegen eines einzelnen Tages ein Problem daraus machen wird. «Aber streng genommen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld verhängt werden könnte. Das ist eine Ermessenssache», so der Fachmann. Er geht jedoch nicht davon aus, dass nun massenhaft Bußgelder verhängt werden.
Schule kann Unterricht absagen, Eltern nicht
Anders als bei gefährlichem Glatteisregen, wo Schulen ihrerseits kürzlich den Unterricht abgesagt haben, könnten Eltern das mit Verweis auf den Streik nicht tun. Achelpöhler sieht es so: Eltern hätten ein Interesse daran, dass ihr Kind etwas lernt, also müssten sie sich auch einen Kopf machen, wie es zur Schule kommt. Und da sie von der Streiksituation nicht alleine betroffen sind, würde der Jurist als Erstes in der Schule nachfragen, ob dort nicht vielleicht bereits etwas organisiert wurde – etwa Sammeltaxis.
Wenn der Weg gerade auf dem Land sehr weit ist und mehrere Schüler betroffen sind, könne man auch selbst Fahrgemeinschaften organisieren. Wenn alles nicht klappt und es dem Kind unmöglich ist, zur Schule zu kommen, würde Wilhelm Achelpöhler in der Schule zumindest rechtzeitig Bescheid geben.