Kehl (dpa/tmn) – Genauso wie Erwachsene müssen sich Kinder für eine Flugreise immer ausweisen können. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Für Flüge innerhalb von der EU braucht es einen gültigen Personalausweis und für Flüge außerhalb der EU in der Regel einen gültigen Reisepass. Mitunter genügt auch der sogenannte Kinderreisepass – darüber sollten sich Eltern rechtzeitig vor der Reise schlaumachen.
Wichtig: Reist das Kind mit einer Organisation, nur einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer anderen Person als den Erziehungsberechtigten, wird für viele Länder außerdem eine Reisevollmacht zur Einreise benötigt, so das EVZ.
Das sollte in der Reisevollmacht nicht fehlen
Um Probleme bei der Einreise mit dem Kind zu vermeiden, sollte die Einverständniserklärung laut dem Auswärtigen Amt folgende Informationen enthalten: Personalien der minderjährigen Person, Personalien und Erreichbarkeit der Sorgeberechtigten, die geplante Reiseroute und die Personalien der Begleitpersonen.
Vorlagen für solch eine Reisevollmacht finden sich zum Beispiel auf der Website des ADAC in verschiedenen Sprachen und für unterschiedliche Anwendungsfälle.
Der ADAC informiert darüber, dass in einigen Ländern, zum Beispiel in Nordmazedonien oder Griechenland, die Reisevollmacht für die Einreise zusätzlich amtlich beglaubigt sein muss.