Rust (dpa) – Eigentlich wird in Freizeitparks Spaß gesucht. Doch wie jetzt im Europa-Park Rust kam es in der Vergangenheit bei Unfällen bereits zu Verletzten und mitunter sogar Todesfällen. Eine Auswahl:
Karls Erlebnis-Dorf, Juni 2023: In dem Park in Elstal (Brandenburg) zerstört ein Brand auf rund 400 Quadratmetern mehrere Gebäude. Zehn Menschen werden verletzt, die Feuerwehr spricht von einem Sachschaden im sechsstelligen Bereich.
Legoland, August 2022: Ein Zug der Achterbahn «Feuerdrache» fährt in Günzburg (Bayern) auf einen vorausfahrenden Zug auf. 31 Menschen werden verletzt, darunter auch Kinder und Jugendliche. Der Unfall soll durch mangelhafte Sorgfalt verursacht worden sein, die Ermittlungen dauern an.
Freizeitpark Klotten, August 2022: Eine 57-Jährige kommt in Cochem (Rheinland-Pfalz) beim Sturz aus einer fahrenden Achterbahn ums Leben. Einem TÜV-Gutachten zufolge ist die Achterbahn zum Zeitpunkt des Unglücks sicherheitstechnisch in Ordnung gewesen.
Freizeitpark Traumland, August 2020: Während der Fahrt stürzt die Gondel eines Kinderkarussells in Sonnenbühl (Baden-Württemberg) ab. Eine Mutter erleidet leichte Verwundungen, ihr kleiner Sohn bleibt unverletzt.
Europa-Park, August 2018: Eine voll besetzte Schwebebahn des «Europa-Park Express» fährt in Rust (Baden-Württemberg) auf eine leere Bahn auf. Zwei Menschen werden leicht verletzt.
Fort Fun Abenteuerland, September 2017: Auf der Rodelbahn «Trapper Slider» in Bestwig (Nordrhein-Westfalen) gerät der Fuß eines Zwölfjährigen während der Fahrt zwischen Schlitten und Schienen. Ein Teil seines Beines wird abgetrennt.
Churpfalzpark Loifling, August 2016: Zwei Frauen ziehen sich schwere Verletzungen zu, als in Traitsching (Bayern) ein 20 Meter langes und 14 Meter breites Riesenhüpfkissen aufplatzt. Beide Frauen stürzen aus etwa zwei Metern in die Tiefe.
Holiday Park, August 2014: Das Fahrgeschäft «Spinning Barrels» (drehende Fässer) werden einer Elfjährigen in Haßloch (Rheinland-Pfalz) zum Verhängnis. Das Mädchen stürzt, wird überrollt und tödlich verletzt. Der Bediener des Fahrgeschäfts wird wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt.