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Verbraucherschützer: Airlines müssen per E-Mail erreichbar sein

Fluggesellschaften müssen per E-Mail erreichbar sein. Die Kontaktmöglichkeit müssen Kunden etwa für Rückerstattungen von stornierten Flügen leicht auf der Website auffinden können. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin.

Außerdem dürfen die Airlines Kontaktwege nicht willkürlich einschränken, sagt der Vorstand der Verbraucherzentrale, Wolfgang Schuldzinski. Das heißt: Es ist egal, ob die Reisenden die Ansprüche per Post, E-Mail oder Kontaktformular einreichen. Sie müssen von der Fluggesellschaft in jedem Fall bearbeitet werden.

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