Berlin (dpa/tmn) – Elektronische Geräte dürfen am Steuer nur bedient werden, wenn sie dazu nicht in die Hand genommen werden müssen. Per Sprachsteuerung ist das Ganze erlaubt. Grundsätzlich muss dafür ein flüchtiger Blick ausreichen. Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.
Das gilt aber nicht nur für Handys, Smartwatches und Co. sondern etwa auch für installierte Navigations- und Bediengeräte mit Touchscreen im Auto. Verboten ist dem Fahrer etwa die händische Eingabe eines Ziels im Navi während der Fahrt, so der Auto Club Europa (ACE).
Lassen sich wichtige Autofunktionen wie Scheibenwischer, Heizung oder Licht über Touchscreens steuern, ist das erlaubt. Aber auch nur, wenn der Blick dafür nur kurz von der Straße genommen wird.
Was ist ein kurzer Blick?
Wörtlich heißt es im Paragraphen (23 Absatz 1a StVO), dass dafür «nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen» erfolgen darf.
Wie lang indes ein kurzer Blick ist, ist nicht allgemein definiert und muss laut ACE im Einzelfall entschieden werden. Der Club verweist auf Urteil vom Oberlandesgerichts Karlsruhe von 2020 (Az.:1 Rb 36 Ss 832/19), bei dem ein Mann nach einem Unfall bestraft wurde, weil die Einstellung des Scheibenwischers zu viel Aufmerksamkeit forderte.
Zeit für die Einübung der Bedienung nehmen
Diese Bedienform kann mehr Zeit benötigten als im Vergleich zu Autos mit Knöpfen und Schaltern, so der ACE mit Verweis auf eine Dekra-Testreihe. Wichtig daher: alle Funktionen des Autos zu kennen – und sich mit den Einstellungsmöglichkeiten auch bei fremden Autos wie etwa Mietwagen vorher ausreichend vertraut zu machen.
So könnten zum Teil einige Funktion auf «Kurzwahl» gelegt werden oder einzelne Tasten oder Knöpfe individuell belegt werden. Wenn Sprachsteuerung an Bord ist: Welche Funktionen lassen sich damit steuern und welche Formulierungen und Befehle werden gut verstanden?
Wer dennoch unterwegs Probleme mit der Bedienung bekommt, fährt besser bei der nächsten sicheren Möglichkeit rechts ran. Denn schon wer drei Sekunden abgelenkt ist, legt bei Tempo 50 eine Strecke von 42 Metern im Blindflug zurück, bei 130 km/h sind es schon 108 Meter, rechnet der ACE vor.
Das gilt auch auf dem Fahrrad und Motorrad
Auch auf dem Motorrad oder sogar auf dem Fahrrad darf das Handy – etwa um einer Navi-App zu folgen – nicht in die Hand genommen und bedient werden. Das Gerät muss dafür in einer entsprechenden Halterung stecken. Ansonsten drohen Bußgelder.