Wiesbaden (ots) – Nur schnell etwas erledigen: Auch wer sein Auto lediglich kurz an einer Bushaltestelle abstellt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Denn hier herrscht Parkverbot. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Ähnlich streng sind die Regeln bei Parkflächen für behinderte Menschen, Taxis oder für E-Autos.
Gerade Bushaltestellen bieten oft genug Platz, um das Auto abzustellen. Trotzdem ist das streng verboten. “Was viele nicht wissen: Das bezieht sich nicht nur direkt auf den Bereich am Haltestellen-Zeichen. Es gilt auch 15 Meter davor und danach sowie auf den angrenzenden Seitenstreifen oder Gehwegen. Grenzmarkierungen auf der Fahrbahn können diesen Bereich sogar noch vergrößern”, sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. Ein kurzer Stopp ist hingegen meist erlaubt, etwa um Begleitpersonen ein- oder aussteigen zu lassen. Allerdings sind Autofahrer und Autofahrerinnen verpflichtet, den Platz sofort frei zu machen, wenn sich ein Bus nähert. Grundsätzlich gilt: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten stehen bleibt, der parkt – und das kann teuer werden.
Mindestes 55 Euro Bußgeld
Bei Verstößen gegen das Parkverbot an Busstationen ist ein Bußgeld von 55 Euro fällig, bei Verkehrsbehinderung sind es sogar 70 Euro – oder mehr. “Hinzu kommt: Autofahrerinnen und Autofahrern kann eine Mitschuld zugesprochen werden, wenn das parkende Auto die Ursache für einen Unfall war”, ergänzt R+V-Experte Kretschmer. Ähnlich ist die Lage bei Taxiständen: Verstöße kosten hier ab 20 Euro.
Besonders streng sind auch die Regeln auf vielen Sonderparkplätzen, etwa für behinderte Menschen, Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge. “Diese Flächen sind aus gutem Grund freigehalten. Die Bußgelder für Verstöße sind entsprechend hoch und betragen mindestens 55 Euro”, erklärt Kretschmer.
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