Sassnitz/Hamburg (dpa) – Der Rechtsstreit um eine umstrittene Stein-Abwurfaktion der Umweltorganisation Greenpeace vor Rügen im Sommer 2020 beschäftigt nun auch ein Gericht. Wie eine Sprecherin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am Montag sagte, hat Greenpeace inzwischen Rechtsmittel gegen einen entsprechenden Bescheid des Bundesamtes eingelegt. Damit müsse das Verwaltungsgericht in Hamburg über den Fall entscheiden.
Die Umweltorganisation hatte vor drei Jahren Ende Juli tonnenweise Granitsteine im Seegebiet «Adlergrund» vor Rügen abgeworfen. Die Aktion war auch trotz eines umgehenden Verbotes durch das Bundesamt nicht sofort, sondern erst nach mehreren Tagen eingestellt worden. Der «Adlergrund» ist ein rund 235 Quadratkilometer großes Schutzgebiet in der Ostsee. Nach Angaben der Umweltorganisation sollte das Gebiet so vor Zerstörung durch das Fischen mit Grundschleppnetzen geschützt werden.
Das BSH hatte erklärt, Greenpeace habe gegen das «Hohe-See-Einbringungsgesetz» verstoßen und auch die rechtmäßige Fischerei außerhalb bestimmter Schonzeiten auf dem Gebiet behindert. Nach damaligen Angaben war ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro möglich. Inzwischen wollte das Bundesamt keine weiteren Angaben zu dem Verfahren machen. In Sassnitz hatten damals heimische Fischer mit Unterstützung von Landesfischerei- und -umweltminister Till Backhaus (SPD) gegen diese Aktion protestiert, da sie schon seit Jahren nicht mehr in dem Gebiet fischten.