Münster (dpa/lnw) – Der seit Jahren ausgefochtene Streit um eine Test- und Präsentierstrecke im Teutoburger Wald hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster erreicht. Nach Angaben einer Sprecherin hat der 8. Senat Ende Februar wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen. Das Verwaltungsgericht Minden hatte eine Klage der Betreiberin der Strecke «Bilster Berg» im Dezember 2020 zurückgewiesen. Die zugelassene Betriebskapazität darf damit bislang nicht erweitert werden. In der ersten Instanz wurde eine höhere Lärmbelastung durch mehr Fahrbetrieb auf dem Rundkurs in Bad Driburg abgelehnt.
Ein Datum für die mündliche Verhandlung des Berufungsverfahrens steht noch nicht fest.