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Streit um Taucherglockenschiff – Niederlage für den Bund vor Gericht

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Spezialschiff «Carl Straat» nach einem Urteil zu Recht als Denkmal eingestuft. Eine Klage der Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin gegen diese Entscheidung war nicht erfolgreich, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes kann beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Berufung beantragen.

Bei dem Streit geht es um ein 60 Jahre altes Taucherglockenschiff mit Heimathafen Duisburg. Noch wird es eingesetzt, aber es soll durch das neue Schiff «Archimedes» ersetzt werden. Mit der Taucherglocke können Arbeiter auf den Grund von Gewässern wie dem Rhein herabgelassen werden, um dort trockenen Fußes Bojen zu verankern, Blindgänger oder Autowracks zu bergen.

Nach Überzeugung des Verwaltungsgericht ist durch die Unterschutzstellung nicht unzulässig in die Hoheits- und Aufgabenkompetenz des Bundes eingegriffen worden. Es liege auf der Hand, «dass an der Erhaltung und Nutzung des Schiffes, das in Konstruktion wie Funktion in seiner Zeit einzigartig ist, wegen seiner besonderen Bedeutung für die Geschichte des Menschen und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsbedingungen ein gesteigertes öffentliches Interesse besteht».

Die von der Klägerin aufgeworfene Frage nach den hohen Kosten für den Erhalt des Schiffes spiele bei der Bewertung der Denkmalwürdigkeit keine Rolle, argumentierten die Verwaltungsrichter.

Ein Gutachter hatte der «Carl Straat» große Neuerung in der Taucherglocken-Technik und eine «enorme Vorbildwirkung» bescheinigt. Es stecke einiges an Wirtschafts- und Technikgeschichte im Schiff – Grund genug für den Denkmalschutz, sagte der Richter bei der mündlichen Verhandlung im Februar.

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