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Streit mit Reiseveranstalter – Schlichtung kann Option sein

Probleme auf der Pauschalreise haben schon den Urlaub verhagelt, und danach gibt es auch noch Streit um die Entschädigung? An der Stelle hilft womöglich eine kostenlose Anlaufstelle entscheidend weiter.

Es ist ärgerlich, wenn im Pauschalurlaub etwas schiefgeht. Sei es bei der Anreise, beim Hotel oder Ausflügen im Rahmen der Reise. Wer deshalb im Nachgang beim Veranstalter Teile des Reisepreises zurückverlangt und auf taube Ohren stößt, dem kann womöglich die Universalschlichtungsstelle des Bundes weiterhelfen.

Wichtig: Ehe eine Schlichtung möglich ist, muss der Urlauber schriftlich eine nachträgliche Reisepreisminderung vom Veranstalter verlangt haben. Und sollte vorher unbedingt auch im Urlaub bereits Abhilfe für die Mängel verlangt haben. Denn der Veranstalter muss die Möglichkeit gehabt haben, eine Lösung anzubieten, stellt die Universalschlichtungsstelle klar.

Zum Hintergrund: Schlichtungsstellen sind eine kostenlose Option, an die sich Verbraucher für eine Problemlösung wenden können. Sie sind eine neutrale Instanz, wenn Kunde und Unternehmen bei einem Streitfall nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Im Reisebereich gibt es etwa die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die insbesondere bei Problemen mit Airlines und Bahn vermittelt.

Bei Differenzen mit Mietwagenanbietern oder Reiseveranstaltern kann indes die Universalschlichtungsstelle der richtige Anlaufpunkt sein. Und falls doch die SÖP oder eine andere Stelle zuständig ist, dann wird man von der Universalschlichtungsstelle dahin verwiesen.

In Deutschland gibt es branchenübergreifend 28 Schlichtungsstellen.

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