Rostock/Warnemünde (dpa) – Die Ostseebäder Warnemünde und Markgrafenheide stehen bei vielen Urlaubern auch wegen ihrer kilometerlangen weißen Sandstrände hoch im Kurs. «Wir sind vorbereitet auf den Gästeansturm», sagte Rostocks Tourismusdirektor Matthias Fromm am Mittwoch bei einer Strand-Pressekonferenz mit Polizei, Forstamt und Ordnungsdienst. «Wir möchten uns als gute Gastgeber zeigen in diesem Sommer.» Damit die Urlauber in Ruhe die Strandferien genießen können, sind allein seitens des Kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Rostock rund 20 Mitarbeiter im Einsatz, darunter Festangestellte und Saisonkräfte.
«Es geht um Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung», formulierte Stadtamtsleiter Andreas Bechmann den Ansatz. Dabei hilft auch der Bäderdienst der Landespolizei, der schon seit 1. Juni im Einsatz ist. Eine wichtige Rolle spiele auch Stefan Bischoff, der seit 2022 als Strandvogt an den 15 Kilometer langen Rostocker Stränden zu Fuß oder mit einem Allrad-Buggy unterwegs ist. Er kann Ordnungswidrigkeiten ahnden und das hoheitliche Recht der Stadt durchsetzen. Verstärkung naht: Bald soll er noch einen Kollegen bekommen, der auch auf Streife gehen wird, kündigte Bechmann an.
Bischoff ist Angestellter im Öffentlichen Dienst und Vollzugsbeamter. Er wird gerufen, wenn es Probleme gibt. Davon ließen sich 99 Prozent freundlich und friedlich im Gespräch lösen. «Wir holen nicht gleich die Keule raus. Wir sind nicht dafür da, den Strandtag zu vermiesen.» Anderseits: «Wir laufen nicht weg. Der Respekt ist da.» Zur eigenen Sicherheit ist Bischoff mit einer schusssicheren Weste unterwegs.
In dieser Saison gab es schon Hunderte Anzeigen, unter anderem weil Menschen in den Dünen herumgelaufen sind oder dort ihr Geschäft erledigt haben. In der Regel wird dann ein Bußgeld von 50 Euro fällig. Ärgerlich findet Bischoff, wenn Urlauber in Warnemünde das Möwenfütterungsverbot missachten. «Möwen sind wahre Künstler darin, Fischbrötchen zu klauen.» Wenn man sie füttere, verlören sie noch mehr die Scheu. Oft reiche eine klare Ansprache bei Verstößen. Aber Vorsicht: Sie können auch als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu 5000 Euro geahndet werden.