Berlin (dpa/tmn) – Wer seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen möchte, muss sich mit Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben gut auskennen – und sein Wissen Jahr für Jahr auffrischen. Ansonsten kann es sein, dass einem wichtige Gesetzesänderungen entgehen und die Steuererstattung niedriger ausfällt als sie sein könnte.
Unterstützung können kostenpflichtige Steuerprogramme bieten. Mit ihrer Hilfe geht die Erklärung einfacher und schneller von der Hand – im Idealfall auch für Laien. Die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 5/2024) hat 31 solcher Softwares von elf unterschiedlichen Anbietern getestet – und zwar sowohl download- und browserbasierte Programme als auch Smartphone-Apps.
Sieger in jedem der drei Softwareformate: «Wiso Steuer» von Anbieter Buhl Data Service für standardmäßig 45,99 Euro. Im Download- und Browser-Format schneidet die Software mit der Note «sehr gut» ab (1,3 bzw. 1,4), als Mobile App verpasst sie die Topnote mit 1,6 nur knapp. Mit 19,99 Euro deutlich günstiger, aber ähnlich gut (1,4), ist als Download-Programm auch «Tax» vom selben Anbieter. Bei den Browser-Programmen landet «Smartsteuer» für 39,99 Euro auf Platz 2 (2,2), bei den Mobile Apps ist «Wiso»-Verfolger Steuerbot mit der Gesamtnote 3,4 zum Preis von 39,95 Euro deutlich abgeschlagen.
Im Fokus: die Steuerberechnung
Für den Test mussten alle Programme drei Steuerfälle lösen – zwei einfach gelagerte und einen komplexeren. Kamen sie zu denselben Ergebnissen wie die Steuerexperten, gab es volle Punktzahl. Bewertet wurden darüber hinaus auch die Kriterien Benutzerführung, verständliche Sprache, Datenschutz sowie Serviceleistungen der Software bei allgemeinen Fragestellungen zur Steuererklärung oder zum Programm selbst.
Was Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wissen sollten: Nicht jede Software beherrscht jede Einkunftsart. Wer zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen, Rente oder selbstständiger Tätigkeit bezieht, sollte bei der Wahl des Steuerprogramms genau hinschauen, rät «Finanztest». Mitunter lasse sich das bei den Softwares vorab unter den häufig gestellten Fragen (FAQ) nachlesen, in den meisten Fällen erfahre man es hingegen erst, wenn man bereits Daten eingegeben oder sich ein Profil angelegt hat.
Die Kosten für die Steuersoftware können Nutzerinnen und Nutzer übrigens bis zu einem Betrag von 100 Euro steuerlich geltend machen. Dafür tragen Angestellte den Aufwand bei den Werbungskosten in der Anlage N ein.