Berlin (dpa/tmn) – Keine Ahnung, keine Zeit, keine Lust: Manchen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bereitet das Erstellen der Steuererklärung Jahr für Jahr Stress. Wer verpflichtet ist, für 2023 eine Steuererklärung abzugeben, muss das bis zum 2. September 2024 erledigt haben. Mehr Zeit – und weniger Kopfzerbrechen – haben Steuerzahler, deren Erklärung ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater erledigt. Nämlich bis 2. Juni 2025. Nur: Wer sollte wo Rat suchen? Und wie viel kostet der Service? Das hat die Zeitschrift «Finanztest» in ihrer jüngsten Ausgabe (4/2024) untersucht.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen etwa Arbeitnehmer, Beamte, Rentner, Pensionäre, Arbeitslose, Unterhaltsempfänger und Studenten betreuen – mit einigen Einschränkungen. Wer insgesamt Einkünfte von mehr als 18 000 Euro aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, darf nicht vom Lohnsteuerhilfeverein beraten werden.
Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze entsprechend. Wer nebenher als Übungsleiter tätig ist, darf damit nicht mehr als 3000 Euro verdienen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist beim Gang zum Lohnsteuerhilfeverein ebenfalls tabu.
Ein Steuerberater kennt diese Einschränkungen nicht. Er darf alle genannten Personen bei der Steuererklärung unterstützen. Zusätzlich sind auch Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte willkommen.
Kosten richten sich nach Höhe der Einkünfte
Wer die Dienste der Profis in Anspruch nimmt, kann von Steuerspartipps profitieren, die viele Laien noch nicht einmal kennen. Dafür ist der Service aber auch nicht kostenfrei. Für die Beratung im Lohnsteuerhilfeverein muss man Mitglied werden. Der «Finanztest»-Vergleich zeigt: Bei den großen Vereinen wird dafür eine geringe Aufnahmegebühr von bis zu 20 Euro fällig. Zudem kostet der Jahresbeitrag zwischen 31 und 514 Euro – je nach Einkommen. Es gitl: je höher die Einkünfte, desto teurer der Beitrag.
Gut zu wissen: Manche Vereine bieten Vergünstigungen etwa für bestimmte Gewerkschafts- oder Unternehmensmitglieder. Auch Kinder von Mitgliedern werden mitunter günstiger beraten. Nachfragen lohnt sich.
Beim Steuerberater kostet die Beratung laut «Finanztest» in der Regel etwas mehr als beim Lohnsteuerhilfeverein. Noch dazu seien die Kosten nicht so leicht nachvollziehbar wie die Jahresbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins, weil sie in einer umfangreichen Steuerberatervergütungsverordnung geregelt sind.
Der Rechnungsbetrag richtet sich am Ende maßgeblich nach der Höhe der Einkünfte und der Komplexität des Einzelfalls. Steuerberater können mit ihren Mandanten das Über- oder Unterschreiten der Honoraranordnung verabreden. Auch hier lohnt es sich, nachzufragen.
Aufwand wirkt steuermindernd
In der Steuererklärung des Folgejahres können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Aufwendungen für die Beratung ganz oder teilweise geltend machen. Sie gehören als Werbungskosten in die Anlage N.
Bei der Hilfe eines Steuerberaters lassen sich nur die beruflich bedingten Kosten absetzen, die auf der Rechnung in der Regel von den privat veranlassten getrennt aufgeführt werden. Wer sich Rat beim Lohnsteuerhilfeverein oder einer Steuersoftware holt, kann Beträge bis zu 100 Euro komplett absetzen. Bei Beträgen über 200 Euro kann pauschal die Hälfte der Ausgaben angesetzt werden.