Ratgeber

So verstehen Sie den Beipackzettel

Berlin (dpa/tmn) – Sie sollen eine Tablette «nüchtern» einnehmen? Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was das genau heißt?

Dabei geht es nicht um Alkohol, sondern Ihr Magen muss seit mehreren Stunden leer sein und sollte es auch noch für weitere 30 bis 60 Minuten nach der Einnahme bleiben. Darauf weist die Stiftung Gesundheitswissen hin.

Um das medizinische Fachlatein aus den ungeliebten Beipackzetteln besser deuten zu können, hat die Stiftung eine Übersetzungshilfe herausgegeben. Sie soll verhindern, dass das unhandliche Faltblatt, das einmal aufgeklappt nur selten wieder zurück in die Packung passt, nicht ungelesen im Müll landet. Denn es enthält Informationen, über die Ärztinnen und Apotheker in der kurzen Zeit des Austauschs mit Patienten oft nur grob informieren können. 

Warnung vor Kaffee oder Grapefruitsaft – der Zettel verrät’s 

Falls man etwa allergisch auf bestimmte Stoffe ist, was aber im Gespräch gar nicht zur Sprache kam, kann das Lesen des Zettels vor Nebenwirkungen warnen. Auch die genaue Beschreibung, wie das Mittel auszusehen hat, ist hilfreich. Hat es sich verändert, sollte man es nicht mehr verwenden.

Oder wer aus Versehen die Einnahme des Präparats vergessen oder doppelt genommen hat – der Zettel verrät, was dann zu tun ist. 

Dass sich viele Medikamente nicht mit Alkohol vertragen, ist den meisten sicher bewusst. Aber manchmal kann auch schon die gemeinsame Einnahme mit Kaffee oder Grapefruitsaft schaden. Auch solche Informationen kann man dem Beipackzettel entnehmen, erklären die Fachleute der Stiftung.  Der Zettel verrät noch weitere Dinge, wie: 

  • ob das Medikament für Ihre Beschwerden geeignet ist,
  • ob das Medikament bei bestimmten Vorerkrankungen eingenommen werden darf,
  • ob Sie nach der Einnahme Auto fahren oder Alkohol trinken dürfen,
  • ob es Probleme mit anderen Medikamenten oder Lebensmitteln geben könnte,
  • bei welchen Nebenwirkungen Sie Ihren Arzt kontaktieren sollten.

Die Übersetzungshilfe steht als kostenfreier Download auf dem Onlineportal der Stiftung bereit.

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