Kassel (dpa/lhe) – Das Modell Dienstrad-Leasing funktioniert über die sogenannte Entgeltumwandlung: Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Leasingnehmer ist der Arbeitgeber, der das Fahrrad dem Mitarbeiter zur Nutzung überlässt. Die monatliche Rate wird vor dem Versteuern abgezogen. Der geldwerte Vorteil, der dem Arbeitnehmer entsteht, muss mit einem Prozent des Bruttopreises versteuert werden. Nach Ende der Vertragslaufzeit kann der Arbeitnehmer das Rad zum Restwert kaufen oder einen neuen Vertrag abschließen.