Ratgeber

Sicher auf dem Wasser – Versicherungen fürs Boot

Oberhausen (dpa/tmn) – Ein Urlaub auf einem Hausboot oder Segelschiff kann etwas Besonderes sein – besonders teuer kann er aber auch werden, wenn zum Beispiel ein Unfall passiert oder etwas an dem Gefährt kaputtgeht. Um sich dagegen abzusichern, gibt es unterschiedliche Versicherungen. 

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nennt drei Policen: die Bootshaftpflicht-, die Bootskasko- und die Skipperhaftpflichtversicherung. Wer braucht sie womöglich und warum? Eine kurze Übersicht.

Haftpflicht für Boote

Wenn durch Jachten bei An- und Ablegemanövern andere Menschen verletzt werden, kann es für Bootseigner und -charterer existenziell werden. Denn sie haften laut BVK unbegrenzt mit dem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die einem anderen in Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch des Bootes zugefügt werden. Ganz egal, ob es Personen-, Sach- oder Vermögensschäden sind.

Die Privathaftpflichtversicherung decke solche Schäden mitunter nur in beschränktem Umfang ab. Dann sollte man eine Bootshaftpflichtversicherung haben, die in einigen Ländern auch Pflicht ist – in Deutschland aber nicht.

Haftpflicht für Skipper

Die gute Nachricht: Für Bootseigner ist eine Skipperhaftpflichtversicherung dem BVK zufolge in der Regel in der Bootshaftpflichtversicherung enthalten. Wen es allerdings zum Beispiel nur im Sommerurlaub aufs Wasser zieht, dem empfiehlt der Verband vorher solch eine Haftpflichtversicherung für Skipper abzuschließen, um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern. Sie decke in der Regel Regressansprüche gegenüber dem Skipper ab. Die Versicherungssumme sollte demnach mindestens 5 Millionen Euro betragen.

Kasko für Boote

Mit einer Bootskaskoversicherung kann man sich nach Angaben des BVK unter anderem gegen Schäden an der eigenen Jacht, deren Ausrüstung und dem Inventar versichern. Denn schon ein fehlerhaftes Anlegemanöver könne enorme finanzielle Folgen haben, wenn etwa die Bordwand eine Delle bekomme.

Allerdings können auch Transporte, das Slippen und Kranen sowie der Aufenthalt im Winterlager oder in einer Werft mitversichert werden. Der Verband rät, ein Auge darauf zu haben, ob Beiboote und Trailer mitversichert sind oder ob eine kostenpflichtige Zusatzversicherung nötig wäre.

Wichtig sei, dass sich die Versicherungssumme immer am Wert des Bootes orientiere. Ist diese zu gering, ist man sonst womöglich unterversichert. Das kann zum Beispiel durch den Einbau einer neuen teuren Ausstattung am Boot passieren. 

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"