Berlin (dpa/tmn) – Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente, möchten aber trotzdem einem Nebenjob nachgehen? Kein Problem – solange Sie sich an gewisse Vorgaben halten.
Die gute Nachricht: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Menschen, die eine Rente aufgrund von Erwerbsminderung beziehen, mehr hinzuverdienen.
Bei teilweiser Erwerbsminderung dürfen Betroffene pro Jahr bis zu 37 117,50 Euro nebenher verdienen, solange sie dafür weniger als sechs Stunden täglich arbeiten. Bei voller Erwerbsminderung liegt die Grenze bei 18 558,75 Euro – Betroffene dürfen dann nur weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit. Diese sogenannten Mindesthinzuverdienstgrenzen gelten grundsätzlich für alle erwerbsgeminderten Menschen.
Individuelle Grenze kann höher sein
Die individuelle Grenze kann allerdings auch höher ausfallen – sie wird für jeden Fall einzeln berechnet und richtet sich nach dem höchsten Verdienst der vergangenen 15 Kalenderjahre sowie den dadurch erworbenen Rentenpunkten, teilt die DRV mit.
Wenden Sie sich für die individuelle Berechnung an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Tipp: Falls Sie in letzter Zeit Post von der Deutschen Rentenversicherung bekommen haben, finden Sie Ihren Träger im Briefkopf.
Kürzungen oder Verlust des Anspruchs möglich
Wer sich nicht an die jeweils geltende Hinzuverdienstgrenze hält, muss damit rechnen, dass die Rente gekürzt wird. Wer sich nicht an die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit hält, kann seinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente laut DRV sogar ganz verwirken.