Ratgeber

Schulische Ausbildung: Bewerbungsfrist frühzeitig prüfen

Nürnberg (dpa/tmn) – Ob Logopädie, Physiotherapie oder Mediendesign: Wer eine schulische Ausbildung anstrebt, sollte sich rechtzeitig über die Bewerbungsfristen an der jeweiligen Berufsschule informieren. Die Fristen unterscheiden sich von Schule zu Schule, wie es auf der Plattform «planet-beruf.de»heißt. 

Am besten starten Interessierte die Recherche bereits ein Jahr vor dem gewünschten Ausbildungsbeginn. So bleibt genügend Zeit, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Zudem können Interessierte etwaige Zugangsvoraussetzungen – wie ein Praktikum – rechtzeitig vor dem Start der Ausbildung abschließen und dann bei der Bewerbung nachweisen. 

Vollzeitunterricht an der Fachschule

Denn auch die Anforderungen an Bewerberinnen und Bewerber können sich je nach Bundesland, Schule und angestrebtem Beruf unterscheiden. Informationen finden Schülerinnen und Schüler in der Regel auf der Homepage der jeweiligen Fachschule. 

Anders als eine duale Ausbildung, während der Azubis abwechselnd in Betrieb und der Berufsschule lernen, findet die schulische Ausbildung im Vollzeitunterricht an einer Berufsschule oder einer anderen berufsbildenden Schule statt. Praxiserfahrung sammeln Auszubildende häufig im Rahmen diverser Praktika. Wer eine schulische Ausbildung macht, bekommt im Normalfall keine Vergütung – ausgenommen sind die Pflegeberufe.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"