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Schufa-Score verstößt gegen DSGVO / EuGH-Generalanwalt positioniert sich verbraucherfreundlich

Das Geschäftsmodell der Auskunftei Schufa steht auf der Kippe. Die Erstellung des sogenannten Score-Wertes für die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern verstößt nach Ansicht eines Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und damit gegen Europarecht. Darüber hinaus dürfe die Schufa Daten aus öffentlichen Verzeichnissen – wie beispielsweise die Register der Insolvenzgerichte – nicht länger speichern als das öffentliche Verzeichnis selbst, so Generalanwalt Priit Pikamäe am 16. März 2023 in seinen Schlussanträgen (Az.: C-634/21). Mit dem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. Im Mittelpunkt stehen mehrere Verfahren aus Deutschland. Die Schlussanträge sind für das Gericht nicht bindend, oft folgen sie ihnen aber. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern mit Schufa-Problemen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Mehr Infos zum Thema Schufa gibt es auf unserer speziellen Website.

EuGH-Generalanwalt kritisiert Datenschutz bei der Schufa

Wer einen Kredit benötigt, eine neue Wohnung anmieten oder gar ein Haus bauen oder kaufen möchte, der wird schnell mit der Schufa konfrontiert. Banken, Telekommunikationsdienste oder Energieversorger überprüfen meist bei privaten Auskunfteien wie der Schufa die Kreditwürdigkeit einer Person. Die Schufa gibt dann den Unternehmen ihre Einschätzung weiter – den sogenannten Score-Wert. Mit Hilfe des Scores soll sich zeigen, wie gut der Verbraucher seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Diese Berechnung steht am Europäischen Gerichtshof in mehreren Verfahren jetzt auf dem Prüfstand. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Verfahren kurz zusammen:

- Im ersten Rechtsstreit (Rechtssache C-634/21) verlangt der Kläger von der Schufa, seinen Eintrag
  zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren. Ihm war ein Kredit verwehrt worden. Die Schufa
  stellte sich jedoch quer, gab ihm nur seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur
  Berechnung bekannt. Der hessische Datenschutzbeauftragte sah im Vorgehen der Schufa keine
  Rechtswidrigkeit. Seiner Meinung nach ist das Scoring nach den Anforderungen an § 31
  Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Daraufhin klagte der
  Verbraucher. Das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich
  das Verhältnis zur europäischen Datenschutzgrundverordnung klären zu lassen.
- Das VG interessiert sich besonders für die Frage, ob es sich bei dem Schufa-Scoring um eine
  automatisierte Verarbeitung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DSGVO handelt. Entscheidungen mit
  rechtlicher Wirkung dürfen nach dieser Norm, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von
  Daten getroffen werden. Doch genau so verhält sich das Scoring nach Ansicht des Generalanwalts.
  Die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts über die Kreditwürdigkeit stellt eine
  solche verbotene automatische Entscheidung dar. Dabei spielt es keine Rolle, wenn beispielsweise
  Banken endgültig entscheiden, ob die Person kreditwürdig sei.
- Mit dem Thema Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz beschäftigen sich zwei weitere Verfahren
  (Az.: C-26/22 und C-64/22). Privatleute haben die Möglichkeit, sich durch eine
  Verbraucherinsolvenz innerhalb eines begrenzten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien, auch
  wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende eines erfolgreichen Verfahrens steht die
  sogenannte Restschuldbefreiung. Alle nicht getilgten Schulden werden dabei erlassen. Die
  Privatinsolvenz soll Verbrauchern zum Neustart verhelfen. Daher löschen Insolvenzgerichte
  öffentliche Informationen über Privatinsolvenzen nach einem halben Jahr. Die Schufa löscht die
  Einträge in ihrem eigenen Register allerdings erst nach bis zu drei Jahren.
- Das lange Aufbewahren der Daten über private Insolvenzen wertet der EuGH-Generalanwalt als
  rechtswidrig. Ziel der Restschuldbefreiung sei es, dass die Betreffenden sich wieder am
  Wirtschaftsleben beteiligen können. Das würde vereitelt, wenn private Wirtschaftsauskunfteien die
  Daten über die Insolvenz länger speichern dürften. Betroffene hätten deshalb das Recht, von der
  Schufa zu verlangen, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden.
- Mit der Frage, wann die Auskunftei Schufa den Eintrag über eine Restschuldbefreiung nach einer
  Verbraucherinsolvenz löschen muss, beschäftigte sich auch der Bundesgerichtshof (BGH) am 14.
  Februar 2023. Der 6. Zivilsenat des BGH beschloss jedoch, mit seinem Urteil auf die Entscheidung
  des obersten europäischen Gerichts zu warten (Az. VI ZR 225/21). Im Verfahren geht es um einen
  Verbraucher, der nach einer abgeschlossenen Privatinsolvenz Nachteile durch einen entsprechenden
  Schufa-Eintrag erlitten hatte. Er verlangte die Löschung des Eintrags bereits nach sechs Monaten
  durch die Schufa. Die Schufa beharrt auf die Löschung erst in drei Jahren.

DSGVO stärkt Verbraucherrechte gegen Auskunftei Schufa

Bis zur Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 konnten nach geltender Rechtsprechung Auskunfteien nach Erteilung der Restschuldbefreiung die beendete Privatinsolvenz für insgesamt drei Jahren speichern und in ihrer Bonitätsbewertung (Score) berücksichtigen. Mit Einführung der DSGVO kam neue Bewegung in die Diskussion. Denn nach Artikel 17 Abs. 1 DSGVO kann eine Löschung unter anderem dann verlangt werden, wenn die Verarbeitung nicht rechtmäßig und nach dem Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig ist oder wegen einer besonderen persönlichen Situation. Gerade die persönliche Situation nach einer Insolvenz ist für Verbraucher heikel. Ein negativer Schufa-Eintrag, der sich auf die abgeschlossene Insolvenz bezieht, behindert in jedem Fall den vom Gesetzgeber gewollten Neustart des ehemaligen Schuldners.

Die DSGVO stärkt aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Rechte der Verbraucher auch gegen Auskunfteien wie die Schufa. Die Kanzlei rät Verbrauchern, die Probleme mit Schufa-Angelegenheiten haben, daher zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, wie Schufa-Einträge geprüft und gelöscht werden können.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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