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Sachsen verlängert Antragsfrist für Hilfsprogramm Waldbrand

Sachsen hat die Antragsfrist für das Hilfsprogramm Waldbrand bis 18. November verlängert. Das Programm im Umfang von zwei Millionen Euro war nach dem verheerenden Waldbrand im Sommer in der Sächsischen Schweiz für das Gastgewerbe auf den Weg gebracht worden. Anträge nimmt weiterhin die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge entgegen, teilte das Tourismusministerium am Freitag mit. Die Liquiditätshilfe soll gezielt kleinere und mittlere Tourismusbetriebe unterstützen, die wegen der Waldbrände starke Buchungsrückgänge erlitten haben.

«Mit der Verlängerung der Antragsfrist möchten wir weiteren touristischen Betrieben in der Sächsischen Schweiz die Möglichkeit geben, die Soforthilfe zu beantragen. Die Unternehmen können bis zu 5000 Euro und in besonderen Fällen bis zu 20 000 Euro beantragen», sagte Tourismusministerin Barbara Klepsch (CDU).

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