Berlin (dpa/tmn) – Wenn Sie eine Zeit lang im Ausland gearbeitet haben, sollten Sie das unbedingt Ihren Rentenversicherungsträger wissen lassen. Denn solche Zeiten können sich positiv auf Ihren späteren Rentenanspruch auswirken. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin.
Um nämlich überhaupt eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu bekommen, muss man unter anderem eine Mindestversicherungszeit vorweisen können. Für langjährig Versicherte sind das in Deutschland 35 Jahre. Und dazu zählen eben nicht nur die in Deutschland erbrachten Arbeitsjahre, sondern auch jene im Ausland.
Die Zusammenrechnung der Zeiten erfolgt nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht zwischen den Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Mit vielen weiteren Staaten hat Deutschland zudem Sozialversicherungsabkommen geschlossen, etwa mit Tunesien, der Türkei, den USA und Australien, sodass auch Versicherungsjahre in diesen Ländern auf den eigenen Renteneinspruch einzahlen.
Rente kann aus verschiedenen Ländern fließen
Grundsätzlich gilt für jedes Land: Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jedes Land die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten. Demzufolge können zeitgleich Rentenzahlungen aus mehreren Staaten erfolgen. Wer also etwa nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland die Voraussetzungen erfüllt hat, kann später Rente aus mehreren Staaten erhalten.
Ausführliche Infos bieten die kostenfreien Broschüren «Leben und arbeiten in Europa» sowie «Arbeit und Rente in Deutschland und im vertragslosen Ausland». Sie können unter der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden. Eine kostenlose telefonische Beratung bietet die DRV auch, unter 0800 10 00 48 00.