Ratgeber

Preissenkung? Energieanbieter locken auf perfide Art

Berlin (dpa/tmn) – Ihr Strom- oder Gasanbieter stellt Ihnen von sich aus eine Preissenkung in Aussicht? Bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfte ein Schreiben mit diesem Inhalt erst einmal Freude auslösen. Doch die Post, die Kundinnen und Kunden von Primastrom, Voxenergie und Nowenergy derzeit bekommen, habe eigentlich einen ganz anderen Zweck, warnt die Verbraucherzentrale Berlin.

Füllen Kundinnen und Kunden das angehängte Formular für die vermeintliche Preissenkung aus, bekommen sie zwar den angegebenen günstigeren Preis. Was viele aber nicht wissen: Sie gehen damit einen komplett neuen Vertrag ein, durch den sie sich wieder für viele Monate an ihren Anbieter binden. 

Ein schlechtes Geschäft für Verbraucherinnen und Verbraucher. Zum einen, weil die angebotenen Preise laut Verbraucherschützern noch immer weit über dem Marktdurchschnitt liegen und nur für drei Monate garantiert werden – anschließend könnten sie sogar noch steigen. Zum anderen, weil sie damit ihr Recht verlieren könnten, gegen mögliche unzulässige Preiserhöhungen ihres Altvertrags vorzugehen, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin.

Die Verbraucherzentrale rät darum, das Formular nicht zu unterschreiben, wenn möglich sogar einen Anbieterwechsel vorzunehmen. Wer bereits unterzeichnet hat, sollte prüfen, ob der Vertrag noch widerrufen werden kann. Hilfe leisten im Zweifel die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Neue Beschwerden über alte Bekannte

Es ist nicht das erste Mal, dass Verbraucherschützer vor dem Geschäftsgebaren der drei Stromanbieter warnen. Bereits zuvor waren Primastrom, Voxenergie und Nowenergy unter anderem durch ungewöhnliche Vertriebsmethoden aufgefallen. Im vergangenen Jahr hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband durch Anstrengung einer Musterfeststellungsklage erwirkt, dass die genannten Anbieter einseitige Preiserhöhungen zurücknehmen.

Geschädigte können sich an der Klage inzwischen nicht mehr beteiligen. Sie können aber mit eineminteraktiven Musterbrief des Verbraucherzentrale Bundesverbands auf einseitige Preiserhöhungen reagieren, um im Idealfall auf diesem Weg nachträglich zu ihrem Recht zu kommen. Den Musterbrief finden Betroffene auf der Webseite des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

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