München (dpa/tmn) – In Österreich kann ab dem 1. März bei massiven Tempoverstößen das Raser-Auto beschlagnahmt werden. Das gilt auch für deutsche Autofahrer, so der ADAC, der in einer Mitteilung auf die verschärften Strafen im Nachbarland hinweist.
Die Wegnahme droht bei extremer Raserei: Wer innerorts mit mehr als 60 km/h oder außerorts mit mehr als 70 km/h zu viel erwischt wird, dessen Auto kann an Ort und Stelle für maximal zwei Wochen vorläufig beschlagnahmt werden.
Im Extremfall kann das Auto versteigert werden
Bei 80 km/h über dem erlaubten Tempolimit in Ortschaften und 90 km/h außerorts droht demnach der dauerhafte Entzug und die Versteigerung des Fahrzeugs. Außer, es gehört dem Fahrer nicht – dann sei nur die vorläufige Beschlagnahmung zulässig.
Hintergrund der neuen Regeln ist eine Novellierung der österreichischen Straßenverkehrsordnung, von der Teile nun in Kraft treten. In der Schweiz kann das Auto schon länger bei extremen Tempoverstößen auf Grundlage des sogenannten Rasertatbestandes eingezogen werden.
Allgemein gilt: Wer in Österreich zu schnell unterwegs war und geblitzt wurde, sollte das Bußgeld möglichst umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn diese Bußgelder können auch hierzulande vollstreckt werden. Fahrverbote indes gelten demnach nur in dem Land, in dem sie ausgesprochen wurden.