München (dpa/lby) – Nach der strafrechtlichen Aufarbeitung der Miesbacher Sparkassenaffäre hat es nun erstmals disziplinarrechtliche Konsequenzen für einen beteiligten Beamten gegeben. Wegen seines Verhaltens als Verwaltungsratsmitglied der Sparkasse Miesbach-Tegernsee werden dem bis heute amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Kreuth, Josef Bierschneider (CSU), die Dienstbezüge für 18 Monate um ein Zehntel gekürzt, wie das Verwaltungsgericht in München am Dienstag urteilte. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Beide Parteien kündigten nach einer entsprechenden Einigung an, auf Rechtsmittel zu verzichten; das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach vor knapp zehn Jahren erheblich für Wirbel gesorgt und entsprechende Untreue-Vorwürfe aufgeworfen. So waren zu Verwaltungsratssitzungen in Fünf-Sterne-Hotels auch die Ehepartner mitgereist, es gab unter anderem ein attraktives touristisches Rahmenprogramm, exzellentes Essen und sündhaft teure Weine.
Auch Bierschneider hatte zwischen 2011 und 2013 an derart angenehmen Arbeitsaufenthalten in Wien und im Stubaital teilgenommen. Der Richter hatte von Beginn der Verhandlung an deutlich gemacht, dass er eine disziplinarrechtliche Konsequenz für nötig hält – um das Ansehen des Berufsbeamtentums zu wahren. «Dass ich bei einer Dienstreise in einem solchen Hotel nichts zu suchen habe, das weiß ich als Beamter schon bei der Hotelauffahrt», sagte der Richter. «Erst recht, wenn ich ein juristisches Staatsexamen habe.»
Der Anwalt des nicht vor Gericht erschienenen Bürgermeisters machte zwar mildernde Umstände geltend, räumte die Vorwürfe aber grundsätzlich ein und zeigte sich nach Rücksprache auch in Bierschneiders Namen mit der Einigung auf eine Kürzung der Bezüge für 18 Monate einverstanden.
Am Nachmittag wollte die Kammer noch gegen ein weiteres Mitglied des Verwaltungsrates verhandeln. Erst am Tag zuvor war bekannt geworden, dass der Freistaat dem bereits verurteilten Ex-Landrat Jakob Kreidl die Pension streichen will. Die Landesanwaltschaft hatte am Freitag Disziplinarklage mit «dem Ziel der Aberkennung des Ruhegehalts» gegen ihn erhoben.