Hamburg (dpa/tmn) – Die Namensänderung nach der Hochzeit bringt bürokratischen Aufwand mit sich. Und auch über die Frage, wie sie den neuen Nachnamen im beruflichen Kontext kommunizieren, zerbrechen sich frisch Verheiratete gerne mal den Kopf.
Die Etikette-Trainerin Imme Vogelsang rät zur Zurückhaltung. Berufstätige müssen ihren künftigen Namen keinesfalls schon vorab kommunizieren. «Geschäftspartnern, Kundinnen oder Kunden, mit denen ich wenig zu tun habe oder die mich nicht näher kennen, müssen nicht schon vor der Hochzeit informiert werden», sagt sie. Das könne im schlechtesten Fall sogar den Eindruck erwecken, man erwarte Glückwünsche oder Geschenke.
Etwas anders sieht es bei langjährigen Kundinnen und Kunden oder engen Kolleginnen und Kollegen aus. Womöglich hat man um den Tag der Trauung herum ohnehin Urlaub geplant und informiert in dem Zuge auch über die Heirat. Dann sei es auch okay, schon vor dem offiziellen Ja-Wort über die Namensänderung zu sprechen.
Neuer Name: Direkt im Gespräch aufklären
Wer die Heirat bereits hinter sich hat, kann die Namensänderung einfach auf den Kanälen mitteilen, auf denen man im Job ohnehin geschäftlich kommuniziert. «Ich muss aber im Großkonzern keine Rundmail an alle schreiben», schränkt Imme Vogelsang ein. Vielmehr bietet es sich an, Gesprächspartner in einem netten Satz aufzuklären, wenn man ohnehin telefoniert. «Wenn ich mich mit einem neuen Namen am Telefon melde, kann ich sagen: «Nicht, dass Sie sich wundern: Ich habe geheiratet und heiße jetzt Müller.»»
In E-Mails können Berufstätige ihre Namensänderung unspektakulär in der Grußformel mitteilen. Imme Vogelsang schlägt etwa vor, den Geburtsnamen in Klammern hinter den neuen Namen zu schreiben: Mit freundlichen Grüßen, Anne Müller (geb. Schmid). Hinweise wie «ehemals» oder «vormals» seien in dem Kontext aber überholt, findet die Etikette-Expertin. Wer mag, kann einen solchen Hinweis auch für eine Weile in die Signatur aufnehmen.