Bremen (dpa/tmn) – Egal, ob der kurze Gang zur Apotheke, der Wocheneinkauf oder ein Spaziergang durch den Park – das Haus oder die Wohnung verlassen, wenn man krankgeschrieben ist, fühlt sich für viele falsch an. Diese Sorge ist jedoch teilweise unberechtigt. Was arbeitsunfähige Beschäftigte unternehmen, darf die Krankheit nicht verschlimmern, wie die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrem Magazin BAM (Ausgabe März/April 2024) erklärt.
Was während einer Krankschreibung also möglich ist, hängt von der jeweiligen Krankheit ab. Deutlich wird das an einigen Beispielen: Wer etwa wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, sollte keinen Marathon mitlaufen – oder gar bei einem Umzug helfen. Geht es hingegen um eine Depression, kann es für betroffene Beschäftigte förderlich sein, sich mit Freunden zu treffen oder spazieren zu gehen.
Bei einer Grippe sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich schonen – der Gang zur Apotheke oder das Einkaufen von Lebensmitteln ist aber trotzdem erlaubt.