Berlin (dpa/tmn) – Sie wollen einen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportieren. Je nach Größe und Wuchs kann das mitunter knifflig werden. Was auf alle Fälle gilt: Der Baum darf weder die Insassen noch andere Menschen gefährden.
Das heißt: Sie kommen nicht drumherum, ihn entsprechend zu sichern – unabhängig ob sie den Baum auf dem Dach oder im Innenraum nach Hause bringen wollen.
Ansonsten kann er beim Ausweichen oder bei Vollbremsungen zur Gefahr für alle werden. So wird bei einem Unfall mit Tempo 50 aus einem 30 Kilogramm schweren Baum ein Geschoss mit der Wucht von 750 Kilogramm, zeigte ein Crashversuch des ADAC.
Der Baum ist Ladung
Für jeden Transport gilt: Schon beim Kauf lässt man sich den Baum am besten in ein Netz einpacken, um ihn kompakter verstauen zu können – das dürfte mittlerweile aber die Regel an vielen Ständen sein.
Der Baum gilt als Ladung und darf weder verrutschen noch umfallen, hin und her rollen oder herabfallen. Daran erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und verweist auf den entsprechenden Paragraf 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wer ihn nicht ordnungsgemäß sichert, riskiert bis zu 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Aufs Dach oder in den Kofferraum?
Ein kleinerer Tannenbaum könnte noch quer auf die Rückbank passen. Größere werden im Kofferraum verstaut. Das Ende des Stamms sollte in Fahrtrichtung zeigen und direkt an der Rückenlehne anstoßen. Dann ist der Baum laut ADAC fest mit Spanngurten zu sichern.
Geht der Kofferraum nicht mehr zu, gilt: Sobald die Ladung mehr als einen Meter übersteht, muss sie mit einer roten, 30 mal 30 Zentimeter großen Fahne, einem Schild oder einem Zylinder gekennzeichnet werden, erläutert der DVR. Bei Fahrten bis zu 100 Kilometer darf Ladung bis zu drei Meter über das Heck herausragen, bei längeren nur 1,50 Meter.
Wer überstehende Ladung nicht kennzeichnet, muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen. Bei Dunkelheit sind noch eine Leuchte und ein Rückstrahler nötig. Der Baum darf weder Rückleuchten noch Kennzeichen verdecken.
Auf dem Dach ist der Baum – am besten auf einem Dachgepäckträger – mehrfach mit Spanngurten fest zu verzurren und in alle Richtungen zu sichern. Die Experten raten zu stufenlos verstellbaren Spanngurten. Gummi-Expander reichen nicht aus.
Eine Decke kann helfen, den Lack vor Kratzern zu bewahren, rät der ADAC. Auch auf dem Dach sollte der Baumstamm in Fahrtrichtung zeigen.
Schieben oder sicher radeln
Sicherheit geht auch auf dem Fahrrad vor. Hier gilt erneut: Immer nur mit fest verzurrtem Baum starten, so der Pressedienst Fahrrad (pd-f). Am sichersten dürfte es sein, wenn der Baum über Lenker und Sattel gelegt, fixiert und dann das Rad geschoben wird.
Ein extralanger Baum dürfte schwer per Fahrrad zu transportieren sein. Wichtig ist, den Baum nicht einfach unter den Arm zu klemmen und loszuradeln – das erhöht die Sturzgefahr. Außerdem sollten immer und besonders auf winterlichen Straßen beide Hände am Lenker sein.
Auch keine gute Idee: Den Baum quer auf den Gepäckträger zu schnallen. So läuft man Gefahr, die maximale Breite des Fahrrads von circa einem Meter zu überschreiten. Außerdem steigt die Unfallgefahr durch die Überbreite auf Radwegen oder auf der Straße.
Auf dem Anhänger oder per Lastenrad
Der Baum kann auch in einem Fahrrad-Lastanhänger nach Hause kommen. Dabei muss man nur sicherstellen, dass sich der Baum beim Einlenken nicht im Hinterrad verfangen kann, so der pd-f.
Es gibt auch große Kinderanhänger, die eine Art abgetrennten Kofferraum haben. Ein kleinerer Tannenbaum kann dort vielleicht stehend hineingesteckt werden.
Ein Tannenbaum kann je nach Größe auch in ein Lastenrad passen. Um ihn verrutschfest zu sichern, bieten sich verstellbare Spanngurte an, rät der DVR. Der Baum darf auch den Radelnden nicht die Sicht nehmen.
Ist die Transportbox auf dem Lastenrad hinten und ragt die Ladung mehr als einen Meter heraus, muss man sie – wie beim Auto – gemäß der StVO mit einer roten Fahne kennzeichnen und im Dunklen sowohl eine rote Lampe als auch einen roten Rückstrahler befestigen.
Befindet sich die Transportbox hingegen vorn am Lastenrad, darf der Weihnachtsbaum nicht nach vorne darüber herausragen.