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Kinder verschwiegen: Wann ist Eheaufhebung möglich?

Berlin (dpa/tmn) – Hat ein Ehepartner vor der Heirat die Existenz eigener Kinder verschweigen, kann das eine Eheaufhebung rechtfertigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az: 5 UF 102/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

Im konkreten Fall hatte ein 76-Jähriger im Internet nach einer Ehefrau aus Asien gesucht und dann auch eine 36-jährige Frau von den Philippinen mit zwei nicht ehelichen Kindern gefunden. Ein Jahr lang tauschten sie sich virtuell aus, dann wurde in Hongkong Hochzeit gefeiert. Schließlich zog die Ehefrau dann nach Deutschland, war bei ihrem Mann angestellt – mit einem Verdienst von 1300 bis 1400 Euro. Davon überwies sie regelmäßig Geld an die Familie auf den Philippinen.

Hat Ehemann von den Kindern wirklich nichts gewusst?

Nach vier Jahren wollte der Mann die Ehe aufheben lassen, weil seine Frau ihm ihre Kinder verschwiegen habe. Er behauptete: «Hätte ich das gewusst, hätte ich sie nicht geheiratet.» Die Frau bestritt das. Sie habe die Kinder bereits vor der Heirat erwähnt.  

Das Amtsgericht wies den Aufhebungsantrag zunächst zurück, das Oberlandesgericht hob die Entscheidung dann wiederum auf und verwies den Fall zurück ans Amtsgericht. Begründung:  Eine Ehe könne zwar wegen arglistiger Täuschung aufgehoben werden, aber in dem konkreten Fall sei es strittig, ob die Frau ihrem Mann vor der Heirat von der Existenz ihrer beiden Kinder erzählt habe. 

Und es könne auch nicht mit Sicherheit festgestellt werden, ob der Mann die Frau tatsächlich nicht geheiratet hätte, wenn er von ihren beiden Kindern gewusst hätte. Das müsse das Amtsgericht durch eine Beweisaufnahme nun klären. 

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