Köln (dpa/tmn) – Rotznase, Fieber, Quengel-Alarm: Ein krankes Kind braucht Betreuung. Sind beide Eltern berufstätig, muss sich ein Elternteil beim Arbeitgeber abmelden. Sollen Eltern in einem solchen Fall sich selbst krankschreiben lassen oder ihr Kind?
Die Antwort ist eindeutig: «Das Kind wird krankgeschrieben», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Hintergrund: Eltern werden zwar zur notwendigen Betreuung bis zu fünf Tage bezahlt freigestellt. Die entsprechende Regel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 616 BGB) kann aber im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.
Selbst krankschreiben lassen? Eltern riskieren Arbeitsplatz
Zahlt der Arbeitgeber in der Zeit, in der das kranke Kind betreut wird, keinen Lohn, kommt das sogenannte Kinderkrankengeld ins Spiel. Voraussetzungen dafür sind unter anderem: Das Kind ist unter 12 Jahre alt, keine andere Person im Haushalt kann die Betreuung übernehmen und Elternteil und Kind sind nicht privat krankenversichert.
Zudem brauchen Eltern ab dem ersten Tag zwingend eine Bescheinigung der Kinderarztpraxis, aus der hervorgeht, dass das Kind betreut werden muss.
Das ist für Eltern natürlich mit Aufwand verbunden. Sich in einem solchen Fall der Einfachheit halber selbst krankschreiben zu lassen oder arbeitsunfähig zu melden, ist aber dennoch keine gute Idee.
Eltern riskieren damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit kann im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung führen, stellt Nathalie Oberthür klar.