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HZA-HB: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche / Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 
des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im 
Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Das Hauptzollamts Bremen hat im Stadtgebiet Bremen zusammen mit 
Bediensteten der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, 
Stadtentwicklung und Wohnungsbau 39 Beschäftigte aus der Branche 
überprüft. In neun Fällen muss noch die Einhaltung des gesetzlichen 
Mindestlohns überprüft werden. Zudem wurden in sieben Fällen 
Sofortmeldeverstöße aufgedeckt. Im Taxi- und Mietwagengewerbe sind 
Beschäftigte zu Beginn ihrer Arbeitsaufnahme sofort zur 
Sozialversicherung anzumelden. In drei weiteren Fällen mussten 
Verwarnungen ausgesprochen werden, da kontrollierte Personen nicht 
der Ausweispflicht nachkommen konnten. 
In Bremerhaven wurden 22 Personen aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe 
kontrolliert. In einem Fall haben sich Hinweise für einen Missbrauch 
von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme ergeben, die 
im Nachgang weiter überprüft werden müssen. In einem weiteren Fall 
handelte eine Person ordnungswidrig, da sie sich nicht ausweisen 
konnte. Da auch der Führerschein nicht mitgeführt wurde, musste die 
Polizei hinzugezogen werden.
Insgesamt waren in Bremen und Bremerhaven 28 Beschäftigte des Zolls 
im Einsatz.
"Wir führen regelmäßig Prüfungen in den besonders von Schwarzarbeit 
betroffenen Branchen durch, um weiterhin den Verfolgungsdruck für die
schwarzen Schafe der Branche hochzuhalten", so Nicole Tödter, 
Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Schwarzarbeit schädigt unsere 
Sozialsysteme und wird auf den Rücken der redlichen Akteure der 
Branche und der Allgemeinheit ausgetragen. Es handelt sich bei 
Schwarzarbeit um Wirtschaftskriminalität und nicht um ein 
Kavaliersdelikt", führt Tödter fort.
Die Zöllner*innen der FKS führten Personenbefragungen durch und 
prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung 
sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug 
von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale 
Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im 
Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der 
Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz 
eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 
10,45 Euro.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig
regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen
mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen 
präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten 
Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein 
wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher 
Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, 
dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und 
Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten 
der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder 
auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit 
oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: www.presseportal.de
OTS:               Hauptzollamt Bremen

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