Bremen (ots) –
Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Das Hauptzollamts Bremen hat im Stadtgebiet Bremen zusammen mit Bediensteten der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau 39 Beschäftigte aus der Branche überprüft. In neun Fällen muss noch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns überprüft werden. Zudem wurden in sieben Fällen Sofortmeldeverstöße aufgedeckt. Im Taxi- und Mietwagengewerbe sind Beschäftigte zu Beginn ihrer Arbeitsaufnahme sofort zur Sozialversicherung anzumelden. In drei weiteren Fällen mussten Verwarnungen ausgesprochen werden, da kontrollierte Personen nicht der Ausweispflicht nachkommen konnten.
In Bremerhaven wurden 22 Personen aus dem Taxi- und Mietwagengewerbe kontrolliert. In einem Fall haben sich Hinweise für einen Missbrauch von Sozialleistungen bei gleichzeitiger Arbeitsaufnahme ergeben, die im Nachgang weiter überprüft werden müssen. In einem weiteren Fall handelte eine Person ordnungswidrig, da sie sich nicht ausweisen konnte. Da auch der Führerschein nicht mitgeführt wurde, musste die Polizei hinzugezogen werden.
Insgesamt waren in Bremen und Bremerhaven 28 Beschäftigte des Zolls im Einsatz.
"Wir führen regelmäßig Prüfungen in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen durch, um weiterhin den Verfolgungsdruck für die schwarzen Schafe der Branche hochzuhalten", so Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und wird auf den Rücken der redlichen Akteure der Branche und der Allgemeinheit ausgetragen. Es handelt sich bei Schwarzarbeit um Wirtschaftskriminalität und nicht um ein Kavaliersdelikt", führt Tödter fort.
Die Zöllner*innen der FKS führten Personenbefragungen durch und prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Zusatzinformationen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
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