Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots) – Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Die Beschäftigten des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten 205 Personen und führten Prüfungen von Geschäftsunterlagen im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, durch.
Bei den Kontrollen ergaben sich 65 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
25 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 9; FKS GE: 9; FKS HA: 6; FKS SI: 1),
29 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS DO: 8; FKS GE: 2; FKS HA: 17; FKS SI: 2),
11 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 9; FKS GE: 0; FKS HA: 0; FKS SI: 2).
Die Zöllner*innen der FKS führten Personenbefragungen durch und prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Dortmund Pressesprecherin Andrea Münch Telefon: 0231-9571-1030 E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de www.zoll.de
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