Dresden (ots) – Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Die etwa 60 eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamtes Dresden befragten insgesamt 109 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Schwerpunktprüfung erstreckte sich auf 113 Unternehmen in den Regionen Leipzig, Dresden, Oschatz und Bautzen. Dabei ergaben sich 7 Verdachtsmomente auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Vorschriften, die weitere Prüfungen nach sich ziehen werden.
Im Fokus der verdachtsunabhängigen Prüfmaßnahmen standen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns sowie der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern. In einem Fall besteht der Verdacht der “Scheinselbstständigkeit”. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Die Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.
Zusatzinformationen:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.
Rückfragen bitte an: Hauptzollamt Dresden Anne-Georgia Heppner Telefon: 0351/4644 1041 E-Mail: anne-georgia.heppner@zoll.bund.de www.zoll.de
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