München (dpa/lby) – Im Streit um die Einführung einer Bettensteuer für Hotelübernachtungen durch die Kommunen hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine zeitnahe Änderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt. Das Innenministerium werde wie von der Staatsregierung beschlossen eine zügige Gesetzesänderung vorlegen, sagte der CSU-Politiker am Donnerstag in München.
Mit der Gesetzesnovelle soll Kommunen grundsätzlich die Einführung einer entsprechenden Abgabe, wie aktuell von der Landeshauptstadt München geplant, verboten werden. Sollte München bis zum Inkrafttreten der Änderung die Einführung einer Übernachtungssteuer beantragen, werde das aus rechtlichen Bedenken abgelehnt. Für den Fall hatte Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angekündigt.
Im Gegensatz zu Experten und Kommunen rechnet Herrmann infolge von kommunalen Bettensteuern mit negativen Folgen für den Tourismus. «Gerade im hochpreisigen München würden Übernachtungssteuern auch Angebote im unteren und mittleren Preissegment verteuern. Das ginge insbesondere zulasten der nicht so solventen Gäste», sagte er. Nicht jeder übernachte im Fünf-Sterne-Hotel.
«1979 haben wir in Bayern aus gutem Grund “Bagatellsteuern” wie die Speiseeissteuer, die Vergnügungssteuer oder die Getränkesteuer abgeschafft», betonte Herrmann und verwies auf eine Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems sowie auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat. Zudem habe der Bundesgesetzgeber Anfang 2010 den Umsatzsteuersatz für die unternehmerische Vermietung von Wohn- und Schlafräumen auf sieben Prozent gesenkt, um das Beherbergungsgewerbe zu entlasten.
«Die Landeshauptstadt München würde mit einer Übernachtungssteuer die Entlastungsziele konterkarieren, um die eigene Stadtkasse aufzubessern», sagte Herrmann. Angesichts der starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und in der aktuellen Energiekrise wäre das ein fatales Signal. «Eine Übernachtungssteuer erhebt bislang keine Gemeinde in Bayern.
Herrmann wies auch ausdrücklich die Argumentation des bayerischen Städtetags zurück: «Dass Kommunen in anderen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern Übernachtungssteuern erheben, ist der berühmte Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Und die Landeshauptstadt München profitiert bereits schon jetzt vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer.»
Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotels- und Gaststättengewerbes dagegen ist, fordern der Städtetag und die Stadt München die kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt.