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Hautkrebs: Wie Sie Leberflecke mit der ABCDE-Regel prüfen

Berlin (dpa/tmn) – Immer mehr Menschen mussten in den vergangenen 20 Jahren aufgrund von Hautkrebs im Krankenhaus behandelt werden. Das zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Damit es im besten Fall gar nicht so weit kommt, ist Früherkennung wichtig.

Und dafür können wir selbst etwas tun, indem wir uns unsere Leberflecke regelmäßig anschauen. Dabei kann die ABCDE-Regel helfen, wobei jeder Buchstabe für ein Warnzeichen steht, dass sich Hautkrebs entwickelt haben könnte. Die Deutsche Krebsgesellschaft gibt einen Überblick:

Wofür A, B, C, D und E stehen

  • A wie Asymmetrie: Der – neue oder bestehende – Leberfleck hat eine ungleichmäßige Form entwickelt.
  • B wie Begrenzung: Der Rand des Leberfleckes ist gezackt, verwaschen, uneben oder rau.
  • C wie Color (dt.: Farbe): Rosa, Grau, Braun, Schwarz: Es kommen mehrere Farben in einem Leberfleck zusammen.
  • D wie Durchmesser: Der Leberfleck hat mehr als 5 Millimeter Durchmesser oder eine Halbkugelform.
  • E wie Erhabenheit: Der Leberfleck ragt mehr als einen Millimeter über das Hautniveau hinaus und/oder hat eine raue und schuppende Oberfläche.

Diese Körperstellen werden schnell vergessen

Leberflecke an Armen oder Beinen springen uns schnell ins Auge. Doch sie können sich auch an Körperstellen befinden, die wir nicht so leicht im Blick haben – etwa zwischen den Fingern oder Zehen oder unter den Fußsohlen, so die Krebsgesellschaft. Oder auch auf der Kopfhaut.

Sinnvoll ist daher, einen Handspiegel zu Hilfe zu nehmen und vielleicht auch den Partner oder die Partnerin zu bitten: «Kannst du dir meinen Rücken anschauen, ob dir da etwas auffällt?»

Auffälligkeiten abklären lassen

Wenn einem beim Selbstcheck etwas auffällt, sollte man keine Scheu haben, diese Veränderung in der Hautarztpraxis abklären zu lassen. Der Krebsgesellschaft zufolge gilt hier das Motto: lieber einmal unnötig als einmal zu spät. Viele Praxen bieten spezielle Sprechstunden an zur zeitnahen Abklärung auffälliger Leberflecke.

Ab 35 Jahren: Anspruch auf Hautkrebsscreening

Gut zu wissen: Ab einem Alter von 35 Jahren haben gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening, das Hautärzte, aber auch Hausärzte mit entsprechender Weiterbildung durchführen. Der Arzt oder die Ärztin sucht die Haut dabei systematisch nach Auffälligkeiten ab, die Untersuchung dauert rund 10 bis 20 Minuten.

Die Krebsgesellschaft gibt noch einen Tipp für eine gute Vorbereitung des Screenings: Nagellack von Fuß- oder Fingernägeln vorab entfernen – denn auch unter ihnen kann es zu Hautveränderungen kommen.

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