Rostock/Karlsruhe (dpa/mv) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Revisionsantrag eines Mannes zurückgewiesen, den das Landgericht Rostock im Dezember 2022 wegen einer Wohnmobil- Diebstahlsserie zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte. Damit sei das Urteil rechtskräftig, da es zu der Entscheidung des BGH keine weitere Instanz gebe, sagte ein Sprecher des Landgerichts am Donnerstag auf Anfrage.
Schuld- und Strafausspruch hielten der rechtlichen Überprüfung stand, erklärte der BGH in seinem Beschluss vom 11. Juli. Das Landgericht hatte den Mann wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen und wegen versuchten schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen für schuldig befunden und die Einziehung von 285 815,43 Euro angeordnet. Dieser Betrag ist nach Beschluss des BGH wegen eines Additionsfehlers um 30 Euro zu reduzieren.
Den Komplizen des Mannes hatte das Landgericht ebenfalls im Dezember vorigen Jahres zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch er legte Revision ein, eine Entscheidung darüber sei dem Landgericht aber noch nicht bekannt, so der Sprecher. Dem Duo aus Polen waren damals insgesamt 20 Wohnmobildiebstähle aus dem Jahr 2021 zur Last gelegt worden.
Die gestohlenen Fahrzeuge, die nach Osteuropa gebracht wurden, hatten einen Wert von rund 800 000 Euro. Die meisten Tatorte befanden sich in den Regionen Stralsund und Greifswald, aber auch in Schleswig-Holstein. Das Duo war der Polizei im Oktober 2021 auf der Autobahn 20 zwischen Lübeck und Rostock ins Netz gegangen, als die Männer mit einem gestohlenen Wohnmobil Richtung Osten fuhren.