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GZD: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten am 24. September 2022 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.

Insgesamt waren mehr als 2.100 Zöllner*innen sowie rund 250 Bedienstete anderer Zusammenarbeitsbehörden und -stellen im Einsatz. Es wurden über 4.200 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und mehr als 500 Arbeitgeber überprüft, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle.

Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls aufgrund des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch fünf Strafverfahren, sowie knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren – insbesondere wegen Verletzung der Meldepflicht und des Nichtmitführens von Ausweispapieren – ein.

In mehr als 1.500 Fällen bedarf es weiterer und insbesondere tiefgehender Prüfungen. Dabei handelt es sich bei mehr als der Hälfte um Sachverhalte, in denen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns in Frage steht.

Der Präsident der für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit zuständigen Fachdirektion des Zolls Dr. Tino Igelmann zu der Schwerpunktprüfung: “Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit trägt durch ihre umfangreichen risikoorientierten Prüfungen dazu bei, dass der gesetzliche Min-destlohn wirkt. Die etablierten Prüfungsansätze und -methoden werden wir auch bei der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 weiterhin gezielt einsetzen.”

Die regionalen Ergebnisse der einzelnen Dienststellen können Sie den bereits veröffentlichten Pressemitteilungen entnehmen, die Sie auf www.presseportal.de finden. Zudem stehen die Pressestellen der Hauptzollämter für Auskünfte zur Verfügung.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen und risikoorientierten Prüfungen sorgt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

Rückfragen bitte an:

Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 030/303-11611
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: www.presseportal.de
OTS:               Generalzolldirektion

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