Ratgeber

Geschäft mit der Liebe – Vertragsfalle Dating-App?

Kehl (dpa/tmn) – Herunterladen, Profil anlegen, die große Liebe finden: Dating-Apps locken viele Singles mit kostenfreien Accounts und der Aussicht auf eine erfolgreiche Partnersuche. Doch wer seine Chancen steigern will, dem wird ein kostenpflichtiges Abonnement empfohlen. Gerade zum Valentinstag tummeln sich hier Sonderangebote. Was Sie bei der Anmeldung beachten sollten und wie Sie den Vertrag wieder kündigen können, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Bevor Sie einen Vertrag abschließen

Sie haben eine App gefunden, die Ihnen gefällt und Ihren Interessen entspricht? Nehmen Sie sich trotz aller Vorfreude kurz die Zeit, um folgende Punkte zu überprüfen, bevor Sie einen Vertrag abschließen:

  • Name und Adresse des Anbieters
  • Preis und Zahlungsart
  • Vertragslaufzeit
  • Kündigungsmodalitäten

Achten Sie genau darauf, dass es sich bei dem möglichen Schnäppchen für eine mehrmonatige Mitgliedschaft wirklich um einen einmaligen, nicht doch um den monatlichen Preis handelt. Es kann auch sein, dass das günstige Angebot nur für die erste Vertragslaufzeit gilt. Nach einer Verlängerung könnten die Kosten deutlich steigen. 

Das Kleingedruckte zählt: Sollte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kein Hinweis zum Widerrufsrecht stehen, ist das kein gutes Zeichen. Seriöse Anbieter sollten das immer anbieten.

Sie schließen nur ein Probe-Abo ab? Dann beachten Sie auch hier, ob und wann Sie kündigen müssen, um nicht ungewollt in eine teure Mitgliedschaft überzugehen. Markieren Sie sich am besten direkt den Tag im Kalender, an dem Sie die Kündigung abschicken müssen.

Den Vertrag wieder loswerden

Wenn Sie die große Liebe gefunden haben oder einfach keine Lust mehr auf Dating-Apps haben, dann wollen Sie die App wahrscheinlich einfach löschen. Aber Achtung: Das beendet nicht Ihr abgeschlossenes Abo. Sitzt der Anbieter in der EU, können Sie Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss widerrufen. Allerdings müssen Sie für die genutzte Zeit eine Entschädigung zahlen. 

Achtung: Manche Anbieter berufen sich laut den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn der Anbieter die Leistung vollständig erbracht hat – zum Beispiel mit dem Erstellen eines Persönlichkeitsgutachtens oder dem Austausch von Nachrichten mit anderen Nutzern. Das sei bei Abonnement-Verträgen allerdings nicht zulässig, teilen die Verbraucherschützer mit und verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C‑641/19).

Bei einer Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist die Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidend. Stammt der Dienst aus Deutschland, wird es durch den bei Online-Verträgen verpflichtenden Kündigungsbutton besonders einfach für Sie. Andernfalls kündigen Sie auf dem klassischen Weg – per Post oder per Mail.

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