München (dpa) – Die bayerischen Gastwirte fordern eine Lockerung des bayerischen Feiertagsgesetzes. An neun «stillen Tagen» dürften keine Vergnügungsveranstaltungen stattfinden, in Bars und Clubs gelte dann Tanzverbot, beklagte der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband am Montag. «Die derzeitige Regelung kommt einem Berufsverbot gleich», sagte Verbandspräsidentin Angela Inselkammer.
Am Gründonnerstag und Karsamstag gelte in Bayern ein Verbot, in Baden-Württemberg dagegen dürfe normal gefeiert werden. Die Folge sei «Disko-Tourismus» in Tschechien, Österreich, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Der wirtschaftliche Schaden für Clubs und Diskotheken sei immens, sagte Verbandsgeschäftsführer Thomas Geppert. Seit 2017 seien, auch wegen Corona, 29 Prozent dieser Betriebe vom Markt verschwunden.
Stille Tage sind in Bayern Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiligabend ab 14.00 Uhr.