Berlin (dpa/tmn) – Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung die Teilnahme an bestimmten Kursen zur Entspannung oder Bewegung finanziell unterstützt: Für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen gibt es laut GKV-Spitzenverband keine Förderung. Gleiches gilt für Massagen oder Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen.
Kurse brauchen Zertifizierung
Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich finanziell nämlich nur an Präventionskursen, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind. Sie entsprechen damit den Anforderungen des GKV-Leitfadens Prävention. Dort ist festgehalten, welche Kriterien so ein Präventionskurs erfüllen muss: So müssen Anfang und Ende festgelegt sein, es darf sich nicht um Dauer-Angebote handeln.
Zum Beispiel wird auch längst nicht jeder Yoga-Stil gefördert. Präventionskurse decken in aller Regel Hatha Yoga ab. Das ist eine Form, bei der auch Atemübungen eine große Rolle spielen, und das Bewusstsein für den eigenen Körper geschult werden soll.