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Flieger verspätet, Mietwagen weg! Was tun?

Kehl (dpa/tmn) – Kommt der Flieger verspätet an, kann es passieren, dass der gebuchte Mietwagen weg ist. Denn manche Anbieter vergeben Mietwagen anderweitig, wenn Kunden das Fahrzeug nicht rechtzeitig zur vereinbarten Zeit abholen.

Zwar können die Kunden unter Umständen ein anderes Fahrzeug erhalten – aber oft zu einem viel teureren Preis. Zum Teil bekommen Kunden dann nicht einmal ihr Geld für den bereits gebuchten Mietwagen erstattet, berichtet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV). Möglich ist das durch eine Klausel zum «Nichterscheinen am Schalter», die manche Vermittler in ihren AGB haben.

Besonders kompliziert kann es demnach werden, wenn Kunden den Wagen über Preisvergleichsportale gebucht haben. Denn häufig schieben sich Mietwagen-Vermieter und Vermittler – also das Portal – dann gegenseitig die Zuständigkeiten zu. Was also tun? 

Stressfreie Abholung – drei Tipps der ZEV-Experten

Das können Verbraucher im Vorfeld tun, damit es bei der Abholung des Mietwagens keinen Stress gibt: 

  1. Buchen Sie am besten direkt beim Autovermieter, damit Sie einen klaren Ansprechpartner haben.
  2. Lesen Sie sich die AGB des Anbieters genau durch. Achten Sie auf Begriffe wie «Nicht erscheinen» oder die englische Bezeichnung «No Show». Halten Sie die Klausel für unfair? Dann sollten Sie ein anderes Angebot auswählen.
  3. Planen Sie einen großzügigen Puffer ein: Zwischen Ankunft am Zielflughafen und der Abholung des Fahrzeuges sollten am besten zwei Stunden liegen.

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