Düsseldorf (dpa/tmn) – Sprechen zahlreiche Indizien für einen fingierten Verkehrsunfall, muss eine Versicherung wegen der hohen Wahrscheinlichkeit eines Betrugs nicht zahlen. Das zumindest zeigt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 10 O 281/22), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Bei dem Fall ging es um einen Blechschaden, den eine Versicherung nicht begleichen wollte. Dabei war ein alter Opel Astra gegen einen hochwertigen Mercedes-Benz CLK gestoßen. Der Kläger brachte dabei vor, dass die Opel-Fahrerin seinen Mercedes beim Einparken beschädigt hätte. So weit, so normal erst mal.
Die Beteiligten hatten finanzielle Schwierigkeiten
Doch neben dem starken Unterschied im Wert der Autos machten vor allem folgende Umstände hellhörig: die Art des Unfalls und die sehr schnelle Einigung über die Frage der Haftung. Noch weitere Indizien sprachen für einen fingierten Crash: Unter anderem gab es bei beiden Parteien Insolvenzverfahren, es gab Widersprüche in den Schilderungen zum Unfallhergang – und: Der Mann und die Frau kannten sich vermutlich.
So folgte das Gericht dem sogenannten Indizienbeweis. Demnach reicht die Summe der Beweisanzeichen aus, um von einem manipulierten Verkehrsunfall auszugehen. Die Folge der Entscheidung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung der Opel-Fahrerin, gegen die der Mann geklagt hatte, musste nicht für den Schaden aufkommen.