Lahr (ots) – Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) schlägt sich das nächste Oberlandesgericht auf die Seite der Verbraucher: Die Berufungsinstanz Celle macht in einem Hinweisbeschluss vom 1. September 2022 deutlich, dass das sittenwidrige Handeln gemäß §826 BGB von FCA ganz offensichtlich ist. Mit Hilfe einer Zeitschaltuhr manipuliert die Motorsteuerung die Abgasreinigung und schaltet sie nach knapp 22 Minuten ab (Az. 7 U 274/22). Die Chancen auf Schadensersatz sind durch die Äußerungen am OLG Celle enorm gestiegen. Auch andere Berufungsgerichte wollen FCA zu Schadensersatz verurteilen. Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.
OLG Celle im Fiat-Abgasskandal vor wegweisendem Urteil
Nachdem bereits etliche Landgerichte Besitzern von Wohnmobilen Schadensersatz zugesprochen haben, äußern sich auch zunehmend die Oberlandesgerichte im Abgasskandal von Fiat Chrysler verbraucherfreundlich. Das OLG Köln hatte bereits Anfang des Jahres eine Verurteilung von FCA angekündigt. Bei sechs weiteren Verfahren am OLG München stehen ebenfalls verbraucherfreundliche Urteile an. Am 3. August 2022 kündigte der 36. Senat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Verurteilung an. FCA hat aus Sicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung im Wohnmobil Boxstar 600 Solution 4 von Knaus verbaut und damit steht dem Kläger Schadensersatz zu. Und jetzt kommt auch noch das OLG Celle hinzu. In dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführtem Verfahren ist für den 7. Senat offensichtlich, dass “die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände offen zutage” liegen. Hier kurz die Ausgangslage in den WoMo-Verfahren:
- Die vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobile verfügen in der Regel über folgende Ausstattung: Fiat Ducato, 2,3-Liter-Motor, 96 bis 180 PS, Euro 5b oder 6b. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein Wohnmobil der Marke Bürstner. Das Modell Elegance i 745 verfügt über einen 2,3-Liter-Motor mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E. Der Kläger erwarb das WoMo im November 2020 gebraucht für 73.080 Euro. - Der Kläger verlangt von FCA eine Kaufpreisminderung mindestens in Höhe von 25 Prozent. Bei diesem sogenannten kleinen Schadensersatz kann der Kläger sein WoMo behalten. Andere Verbraucher fordern von FCA die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung. Bei Neufahrzeugen, die noch in der Gewährleistung sind, besteht die Klage auf Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils. - Folgende unzulässige Abschalteinrichtungen sind nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Motor verbaut: Zeitschaltuhr, die nach rund 22 Minuten die Abgasreinigung des Motors beendet. Mit Hilfe des Lenkradwinkeleinschlags und Stellung des Gaspedals kann die Abgasreinigung ebenfalls manipuliert werden. Manipulation des On-Board-Diagnosesystems. Ein Thermofenster steuert die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur. - Der 7. Senat am OLG Celle stellte in dem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in einem Hinweisbeschluss vom 1. September 2022 Folgendes fest und kritisierte auch die erste Instanz: - Der Senat weist Fiat Chrysler darauf hin, dass eine Haftung aus § 826 BGB nicht mit der Begründung verneint werden kann, die erteilte EG-Typgenehmigung bestätige verbindlich, dass unzulässige Abschalteinrichtungen nicht vorhanden seien. - Das Gericht prüft unabhängig von der Typgenehmigung, ob in der Motorsteuerung des Fahrzeugs unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind. - Die Gefahr einer Betriebsuntersagung ist an der objektiven Rechtslage und nicht an der Bewertung der Behörde zu messen. - Die rechtliche Beurteilung, ob eine Abschalteinrichtung nach dem Maßstab der VO 715/2007/EG zulässig ist, unterliegt einer eigenständigen zivilgerichtlichen Prüfung ohne Bindung an eine Tatbestandswirkung der Typgenehmigung. Hier bezieht sich das OLG auf ein BGH-Urteil vom 8. Dezember 2021 (Az.: VIII ZR 190/19). - Entgegen der Ansicht der ersten Instanz trägt auch die Untätigkeit der italienischen Behörden keinen Rückschluss auf eine fehlende Täuschung im Genehmigungsverfahren. - Zwar kann die nachträgliche Billigung durch die zuständige Behörde ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Hersteller ohne Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und nicht sittenwidrig gehandelt hat. Bei einer evident unzulässigen Abschalteinrichtung gilt dies jedoch nicht. Denn die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände lagen offen zutage. - FCA hat zur Entlastung nichts vorgetragen. - Aus Sicht unserer Kanzlei steht FCA vor einer Verurteilung am Oberlandesgericht Celle. Die Beweislast ist erdrückend. Mehr Infos dazu hier (www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/wohnmobile) :
Verbraucher-Rechtsprechung im FCA-Skandal setzt sich durch
Mit den zu erwartenden verbraucherfreundlichen Urteilen erhalten auch untergeordnete Gerichte einen Leitfaden für künftige Urteile. Die Hinweise aus München, Köln und Celle stellen einen verbraucherfreundlichen Durchbruch im Abgasskandal der Wohnmobilbranche da. Hinzukommt, dass sich am Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine neue Rechtsprechung anbahnt. In einem Diesel-Verfahren hat der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen am 2. Juni 2022 vorgeschlagen, dass Verbraucher generell Schadensersatz zustehen soll, sobald eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist (Az. C-134/20). Setzt sich diese Sichtweise durch, wäre es einfacher vor Gericht, Ansprüche gegen Autobauer wie FCA durchzusetzen. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) muss sich an die Vorgaben vom EuGH halten. Die meisten Landgerichte und Oberlandesgerichte warten daher mit ihren Diesel-Urteilen ab, bis der EuGH entschieden hat. Der EuGH gilt generell als verbraucherfreundlich. Mit einer Entscheidung wird gegen Ende des Jahres gerechnet.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und Anlegerschutzrecht. Mit der Expertise von 40 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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