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Fahrräder auf Parkplätzen – was erlaubt ist, was neu sein soll

Fahrräder dürfen in Berlin bald kostenlos auf Parkplätzen stehen. Der politische Aufschrei ist groß: Im Netz wird dem rot-grün-roten Senat ein «ideologischer Kampf gegen das Auto» vorgeworfen. Doch was ist überhaupt neu an den Regeln?

Autofahrer müssen in manchen Berliner Ecken nach Feierabend die eine oder andere Runde mehr auf der Suche nach einem Parkplatz drehen – wie in anderen deutschen Großstädten auch. Nun befürchten einige, dass sich das Problem im kommenden Jahr noch verschärfen könnte. Denn ab Januar gelten in der deutschen Hauptstadt neue Regeln fürs Parken. Zankapfel ist die angeblich neue Möglichkeit, Fahrräder auf Parkplätzen abzustellen.

Behauptung: Ab Januar dürfen nun auch Fahrräder, Motorräder, Pedelecs und Scooter auf Berliner Auto-Parkplätzen parken.

Bewertung: Nein, das dürfen sie schon seit Jahren.

Fakten: Über einen «Krieg gegen das Auto», beschwert sich etwa die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch. Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak wittert einen «ideologische[n] Kampf gegen Autofahrer». Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass Fahrräder künftig vermehrt auf Flächen abgestellt werden könnten, die angeblich für Pkw vorgesehen sind. Ein neues Kapitel im Streit zwischen Autofahrern und Radlern.

Doch auch auf Gehwegen ist es in Berlin zuweilen eng. Motorroller, Motorräder, Leih- und Lastenräder, Pedelecs oder Fahrräder – an manchen Stellen müssen Fußgänger mitunter Schlangenlinien laufen.

Der rot-grün-rote Senat der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat nun Ende November die lange angekündigte Änderung der Parkgebühren-Ordnung beschlossen. Ab 1. Januar 2023 steigen demnach erstmals seit 20 Jahren die Parkgebühren. Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder hingegen sollen kostenlos auf Parkplätzen abgestellt werden dürfen.

Dass sie dort überhaupt stehen dürfen, ist aber nicht neu. Nach der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) sind öffentliche Parkplätze oder fürs Parken bestimmte Flächen am Straßenrand seit jeher nicht ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen beansprucht werden. Zu diesen gehören eben auch Zweiräder aller Art. Unter dem StVO-Punkt «Parken und Halten» (Paragraf 12) wird nicht zwischen Autos und Fahrrädern unterschieden.

Für die jüngste StVO-Reform von 2020 gab es zwar zunächst das Vorhaben, parkende Fahrräder von Seitenstreifen und Fahrbahnen zu verbannen. Der Bundesrat allerdings strich den Satz, unter anderem weil es seiner Meinung nach «zu einer nicht zu rechtfertigenden Schlechterstellung gegenüber Kraftfahrzeugen» gekommen wäre.

Neu an der Berliner Regelung ab 2023 ist also lediglich, dass Fahrräder, Motorräder und Co. von den Parkgebühren befreit sein sollen. Wer bisher diese Kosten umgehen wollte, parkte einfach auf dem Fußsteig.

«Ich möchte endlich, dass die Fahrräder und auch die Scooter und andere Kleinstfahrzeuge von den Gehwegen verschwinden, wo sie bis jetzt rechtlich ja geduldet werden», sagte die Berliner Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) jüngst dem RBB.

Manche befürchten nun allerdings, die neuen Regeln könnten die Parkplatznot in der Hauptstadt vergrößern. Doch Radlerinnen und Radler werden sich in der Praxis sicherlich die Frage stellen, ob ihr Gefährt angeschlossen an einen Fahrradbügel nicht doch besser gegen Diebstahl gesichert wäre als frei stehend am Straßenrand.

Zudem müssen alle Verkehrsteilnehmer platzsparend parken. Ein Szenario, wonach mehrere Fahrräder einzeln in großen Abständen nebeneinander abgestellt werden, um etwa aus ideologischen Gründen möglichst vielen Autofahrern die Parkplatzsuche zu verlängern, würde der StVO sicherlich widersprechen.

Dennoch schwanen etwa dem verkehrspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Oliver Friederici, unnötige Konflikte zwischen Auto- und Radfahrern. Sein Kollege Felix Reifschneider aus der FDP-Fraktion spricht von einem «ideologischen Kampf gegen das Auto».

Dabei sorgt vor allem die Pressemitteilung aus der Senatsverwaltung für Umwelt und Mobilität für Unmut. Darin heißt es, Rad-, Pedelec- oder Motorradfahrer sollten «zu einer verstärkten Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen» animiert werden. Später heißt es von der Senatskanzlei auf Twitter aber dann doch etwas zurückhaltender: Fahrrad und Co. sollten «grundsätzlich an den für sie vorgesehenen Orten abgestellt werden».

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