Kassel (dpa/lhe) – Die Stadt Hanau hat dem früheren Betreiber der Arena Bar, die einer der Tatorte des rassistischen Anschlags vom 19. Februar 2020 war, zurecht das Führen von zwei weiteren Gaststätten untersagt. Mit dieser Entscheidung wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch die Beschwerden des Mannes gegen zwei Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 11. August dieses Jahres zurück. (AZ.: 6 B 1526/22 und 6 B 1528/22)
Aufgrund zahlreicher Rechtsverstöße in den Jahren 2016 bis 2018 habe die Stadt Hanau dem Mann bereits mit Bescheid vom 20. August 2018 den Betrieb der Arena Bar untersagt, erklärte der VGH. Eine dagegen gerichtete Klage sei erfolglos geblieben. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs ging die Stadt zurecht von einer Unzuverlässigkeit des Mannes aus. Am 9. Mai dieses Jahres habe ihm die Stadt zudem die Ausübung des Gaststättengewerbes in zwei weiteren Cafés in Hanau untersagt und dies damit begründet, dass er die Arena Bar über einen Strohmann weitergeführt habe, was auch im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem Anschlag überzeugend festgestellt worden sei, so der VGH. Zudem seien bei Polizeikontrollen in den beiden Cafés von 2020 bis 2022 erhebliche Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnungen festgestellt worden.
In der Begründung verwies der Verwaltungsgerichtshof auch auf den Notausgang der Bar, der «in den Jahren vor dem Anschlag wiederholt abgeschlossen gewesen» sei. Die Situation am Tattag in der Bar, wo fünf Menschen ums Leben kamen, sei nicht Gegenstand des VGH-Verfahrens gewesen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Die Beschlüsse seien nicht anfechtbar.
Ein 43-jähriger Deutscher hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Notausgang war Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen und auch im Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags mehrfach zur Sprache gekommen. Überlebende sowie Angehörige von Opfern des Attentats hatten angegeben, der Notausgang der Bar sei absichtlich verschlossen gewesen. Die Staatsanwaltschaft war den Vorwürfen nachgegangen, hatte die Ermittlungen im Sommer 2021 jedoch eingestellt. Demnach habe es keine konkreten Anhaltspunkte gegeben, dass Polizisten oder Mitarbeiter des Ordnungsamtes das Verschließen der Tür angeordnet oder geduldet hätten. Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob es rund um die Tat zu Behördenfehlern kam.