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Erkrankung sofort bei Reiserücktrittsversicherung melden

Hohe Stornokosten bei kurzfristiger Urlaubsabsage: Davor schützen Reiserücktrittspolicen. Bedroht eine Erkrankung die Reise, sollte man den Versicherer umgehend informieren - warum?

Werden Urlauber kurz vor der geplanten Abreise krank, schützen Reiserücktrittversicherungen vor hohen Stornokosten. Damit es hier keine Probleme gibt, sollte man den Versicherer sofort informieren. «Nicht auf Genesung hoffen», sagt Verbraucherschützerin Karolina Wojtal. Der Grund: Reicht man ein Attest erst Tage später ein, stellt sich der Versicherer womöglich quer.

So könnten in dem Zeitraum zum Beispiel die Stornogebühren von 50 auf 100 Prozent gestiegen sein. In dem Fall könnte es passieren, dass der Versicherer nur die 50 Prozent bezahlt und verlangt, dass man für die anderen 50 Prozent selbst aufkommen muss, erläutert Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kehl.

Es kann auch sein, dass der Versicherer nach Absprache damit einverstanden ist, dass sich der Versicherte auszukurieren versucht, wenn die Abreise noch weit genug in der Zukunft liegt. Das Zauberwort heißt aber: Absprache. Eigenmächtig sollte man das nicht entscheiden. Denn wird man die Erkrankung nicht rechtzeitig los und kann deshalb nicht reisen, kann es dann trotz Versicherung teuer werden.

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