Kehl (dpa/tmn) – Wer im Urlaub einen E-Scooter ausleiht oder einen eigenen Elektroroller mitnimmt, sollte die dafür geltenden Regeln im Reiseland kennen. Diese unterscheiden sich mitunter im Vergleich zu Deutschland, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) mit Blick auf 30 andere europäische Länder. Zwei Beispiele:
1) In Deutschland beträgt das Mindestalter zum Fahren von Elektrotretrollern im Straßenverkehr 14 Jahre. Hier gebe es europaweit große Schwankungen, so die Verbraucherschützer. In Frankreich etwa liegt es bei zwölf Jahren, in Belgien bei 16 Jahren und in Schweden gibt es zwar keine gesetzliche Altersgrenze, dafür aber für alle unter 15 Jahren eine Helmpflicht.
2) Wichtig für alle Urlauber mit einem in Deutschland zugelassenen Elektrotretroller: Mit diesem darf man laut EVZ in den Niederlanden, Großbritannien und Malta nicht fahren.
Was europaweit gilt
Im Allgemeinen gelten europaweit die folgenden Regeln: Rücksichtsvoll fahren – nach Möglichkeit immer auf den Radwegen oder alternativ auf der Straße. Falls das Fahren auf den Gehwegen erlaubt ist, dürfen keine Fußgänger behindert werden.
In Deutschland etwa ist das keine Option: Hier haben E-Scooter auf Gehwegen laut Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung nichts zu suchen.
Generell ist es laut EVZ länderübergreifend tabu, ein Smartphone während der Fahrt zu nutzen oder zu zweit zu fahren. Vorsicht auch beim Alkoholkonsum: Wer die jeweils im Land geltenden Grenzwerte für den Blutalkohol überschreitet, dem drohen teils hohe Strafen – in Spanien zum Beispiel zwischen 500 und 1000 Euro.
Auf der Website des EVZ lässt sich im Detail nachlesen, was in 30 von 47 europäischen Ländern mit Blick auf E-Scooter gilt.