Berlin (dpa/tmn) – Ein Hund darf unter bestimmten Bedingungen das ganze Jahr über draußen gehalten werden. Besonders wichtig: Darf das Tier nicht ins Haus, hat es das Recht auf ein eigenes Häuschen. So schreibt es die Tierschutz-Hundeverordnung vor.
Die wärmegedämmte Hundehütte muss so groß sein, dass der Hund sich darin bewegen kann und in Seitenlage bequem liegt. Drinnen muss es trocken und der Untergrund weich sein. Wichtig: Übersteigt die Hütte eine Größe, die der Hund mit seiner Körperwärme selbst aufwärmen kann, ist sogar eine Heizung Pflicht!
Zusätzlich zur Hütte muss der Hund auch außerhalb der Hütte einen weichen, größentechnisch passenden Liegeplatz haben.
Gilt das für alle Hunde? Nein. Es gibt eine Ausnahme für Herdenschutzhunde. Sie leben üblicherweise mit ihrer Herde (meistens Schafe) zusammen. Sie kommen auch ohne Hütte aus, brauchen aber einen Witterungsschutz, also zum Beispiel einen Unterstand.