Bad Nenndorf (dpa) – Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft hat eine «Zweiklassengesellschaft» unter Helfern im Bevölkerungsschutz scharf kritisiert. Anders als die Freiwilligen von Feuerwehr und Technischem Hilfswerk hätten ehrenamtliche Kräfte von Hilfsorganisationen nicht immer den nötigen Versicherungsschutz und kein Recht auf Freistellung durch den Arbeitgeber, sagte DLRG-Präsidentin Ute Vogt am Donnerstag. «Eine ungleiche Behandlung von staatlichen und privaten Helfern darf es nicht länger geben», forderte sie im Vorfeld der Debatte über den Bevölkerungsschutz am Freitag im Bundestag.
Vogt betonte: «Es darf nicht sein, dass im Einsatzfall Unsicherheiten darüber bestehen, ob eine Einsatzkraft unter bestimmte Regelungen fällt oder nicht.» Die DLRG ist den Angaben zufolge eine von fünf Hilfsorganisationen, die bundesweit in der öffentlichen Gefahrenabwehr und im Bevölkerungsschutz aktiv sind.
Die DLRG-Präsidentin schlug ein «Muster- oder Rahmengesetz auf Bundesebene» vor. Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern ließen sich so vermeiden. Dies sei auch eine gute Gelegenheit, das freiwillige Engagement im Bevölkerungsschutz gezielt zu fördern. «Erst durch zeitaufwendige Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen werden Helferinnen und Helfer in die Lage versetzt, ihr Ehrenamt im Bevölkerungsschutz auszuüben», sagte Vogt.
Die DLRG sprach sich auch dafür aus, Freiwilligendienste als Sprungbrett für einen späteren Einsatz im Bevölkerungsschutz zu stärken. Die für 2024 geplante Mittelkürzung für den Bundesfreiwilligendienst sei daher das falsche Signal: «Was soll die immer wieder aufkommende Diskussion über ein soziales Pflichtjahr, wenn wir nicht einmal in der Lage sind, die Freiwilligendienste ausreichend zu finanzieren?», fragte Vogt.
Auch die Wasserrettung müsse besser verankert werden: «Bislang werden unsere Einheiten in den Ländern jedoch noch unzureichend gefördert. Selbst wenn Fahrzeuge und Boote bereitgestellt werden, bleiben wir bei Unterhalt und Betrieb ebenso auf den Kosten sitzen wie bei der persönlichen Schutzausrüstung und Ausbildung», sagte Vogt. «Wir sind unseren Spenderinnen und Spendern sehr dankbar, wollen ihre Hilfe aber nicht überstrapazieren, weil die öffentliche Hand nur bedingt ihre Aufgaben wahrnimmt.» Die Wasserrettung werde im Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz bislang nicht berücksichtigt.
Vogt verwies auch auf die Schwimmbäder, die vielfach in einer prekären Lage seien – aber wichtig für das Schwimmenlernen und die Basis für die Ausbildung von Rettungsschwimmern, Strömungsrettern und Einsatztauchern: «Nur in der Nähe von geeigneten Bädern können sich Vereine der Wasserrettung bilden und nachhaltige Ehrenamtsstrukturen entstehen.»